Kreisstraßenverwaltung und -betrieb

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Dienstleistungsinformationen

Kreisstraßenverwaltung und -betrieb

In dem Aufgabenbereich wird der Bestand des über 200 km langen Kreisstraßennetzes verwaltet und es werden verwaltungsmäßige Tätigkeiten für die eigenen Baumaßnahmen und Vorhaben Dritter im Straßenraum wahrgenommen. Dazu gehören:

  • Abstimmung und Vollzug der vom Straßenverkehrsamt angeordneten verkehrsregelnden Maßnahmen wie Beschilderungen und Baustellenabsicherungen
  • Zustimmungsverfahren bei privaten Bauvorhaben auf Anliegergrundstücken sowie bei Grundstückszufahrten und Werbeanlagen
  • Gestattung von besonderen Straßenbenutzungen wie z. B. Veranstaltungen oder Aufbrüchen für fremde Leitungen
  • straßenrechtliche Verfahren zur Widmung, Einstufung und Einziehung von Kreisstraßen
  • die Überwachung und Bereinigung der kreiseigenen Straßengrundstücke
  • Bearbeitung von Kaufverträgen, Entschädigungsfragen, Grunddienstbarkeiten und Verpachtungen im Zusammenhang mit den Kreisstraßen
  • die finanzielle Regelung und die Durchführung der Vergabeverfahren bei eigenen Baumaßnahmen
  • die Regelung von Schadensersatzansprüchen des Kreises wegen Beschädigungen von Straßenbestandteilen oder gegen den Kreis wegen Schäden, die durch den Straßenzustand verursacht wurden (bei Unterhaltungsmängeln siehe Stichwort Unterhaltung); vorzulegen sind Nachweise zu Ort, Grund und Höhe des entstandenen Schadens (polizeiliche Aufnahme, Zeugen, Kostenanschlag, etc.)
  • die Aufsicht über die Gemeinden als Baulastträger der Gemeindestraßen hinsichtlich Verstößen gegen das Straßenrecht; Eingaben dazu sind zunächst an die Kommunalaufsicht beim OBK zu leiten.
  • Stellungsnahmen zu Bauleitplanverfahren und Planungen Dritter, von denen Kreisstraßen berührt werden. 

Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben wird das Kreisstraßenmanagement von der Bauaufsicht und bei Verkehrsregelungen und besonderen Veranstaltungen vom Straßenverkehrsamt eingebunden.

Möglichst formlose Anträge gerne per E-Mail mit einer Darstellung des Anliegens und möglichst genauer Ortsangabe mit Kreisstraßennummer – soweit bekannt – oder Grundstücksbezeichnung sowie in geeigneter Weise Übersichtsplan / Flurkartenauszug.

Für die Tätigkeit des Kreisstraßenmanagements selbst entstehen im Regelfall keine Kosten. Vom Käufer oder Begünstigten sind jedoch etwaige Gebühren für Notare, Vermessung, Bauaufsicht oder Straßenverkehrsamt zu tragen.

Welche Behörde ist sonst noch zuständig?

Für die Betreuung anderer Straßengruppen im Kreisgebiet sind entweder der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Rhein-Berg, Albertstraße 22, 51643 Gummersbach, Telefon 02261 89-0 (für Bundes- und Landesstraßen) oder die kreisangehörigen Gemeinden (für Stadt- / Gemeindestraßen und Wege) zuständig. Die innerörtlichen Gehwege und Parkplätze stehen in allen Straßengruppen in der Obhut der jeweiligen Gemeinde.

Ähnliche Anliegen: Siehe auch Kreisstraßenunterhaltung sowie Kreisstraßenbau - Planung, Vorbereitung und Abwicklung (unten verlinkt).

Zuständige Einrichtung

  • Kreisstraßen
      • Amt für Immobilienwirtschaft
      • Wilhelm-Breckow-Allee 15
      • 51643 Gummersbach

Zuständige Kontaktperson