Tierhaltung - Rinder

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Dienstleistungsinformationen

Tierhaltung - Rinder

Wer Rinder hält

  • meldet diese beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse (siehe Anmeldebogen)
     
  • kennzeichnet jedes seiner Rinder innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt mit zwei identischen gelben Ohrmarken und beantragt ein(en)Rinderpass/ Stammdatenblatt. Beides erhalten Sie durch den Landeskontrollverband Nordrhein - Westfalen e.V.
     
  • führt ein "Bestandsregister Rinder", in dem sämtliche Zu- und Abgänge mit Angabe des Datums, der Herkunft bzw. des Verbleibs unverzüglich eingetragen werden.
  • zeitgleich sind Veränderungen im Bestand bei HI-Tier, der zentralen Datenbank, zu melden (siehe rechts). Ansprechpartner für Fragen zur HIT-Datenbank ist ebenfalls der Landeskontrollverband Nordrhein-Westfalen e.V.

    Hinweis: Wird das Bestandsregister über die HIT-Datenbank geführt, so kann das handschriftliche Register entfallen. Dem Veterinäramt ist auf Verlangen ein Ausdruck des Bestandsregisters aus der HIT-Datenbank vorzulegen. Wird das Bestandsregister handschriftlich geführt so ist immer auch die Eintragung in HIT vorzunehmen.

  • verzeichnet jede Anwendung verschreibungs- und apothekenpflichtiger Tierarzneimittel in einem "Bestandsbuch"

Untersuchungspflichten

Rinder müssen regelmäßig auf verschiedene Tierkrankheiten untersucht werden:

  • Brucellose/Leukose
     
  • BHV1
    Für die Herpes-Infektion des Rindes besteht seit 08.12.2001 Sanierungspflicht (siehe auch Antragsformular BHV-1 Schein)
     
  • BVD (Bovines Virusdiarrhoe-Virus)
    Zur BVD-Bekämpfung wurden am 17.07.2009 - Neufassung BGBl. I 2010, 1320 - neue Regelungen erlassen (BVD-VO vom 04.10.2010). Die BVD-Untersuchung wird ab 2011 zur Pflicht. Ab dem 01.01.2011 müssen alle neugeborenen Kälber und alle zu verbringenden Rinder auf BVD untersucht werden und dürfen den Bestand nur noch mit BVD-Schein verlassen. Nach umfassenden Untersuchungen können Betriebe den Status „unverdächtig“ erhalten und damit Erleichterungen im Verbringen von Rindern nutzen.

    Da bis zur Erlangung des Status „BVD unverdächtiger Bestand“ mindestens 1 Jahr benötigt wird, wird empfohlen, möglicht frühzeitig mit der BVD-Sanierung/-Untersuchung zu beginnen. Die Kosten für die notwendigen Untersuchungen sowie die Mehrkosten für die Gewebestanzohrmarken werden von der Tierseuchenkasse übernommen, allerdings nur nach Anschluss an das neue Leitlinienverfahren ab 01.10.2009 bzw. ab 01.01.2011 für Statusbetriebe.

    Hinweis: Zur organisatorischen Abwicklung der Untersuchung in der HIT-Datenbank benötigt Ihr Hoftierarzt eine Vollmacht.

Welche Behörde ist sonst noch zuständig?

Ohrmarken und Rinderpass/Stammdatenblatt erhalten Sie beim:

Landeskontrollverband Nordrhein - Westfalen e.V.
Postfach 92 47
47749 Krefeld

Telefon 0 2151 - 4111 - 100
Fax: 02151 - 4111 - 199
Internet http://www.lkv-nrw.de/ (siehe rechts) 
E-Mail: info@lkv-nrw.de