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Kfz - Finanziertes Fahrzeug

Beschreibung

Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung Teil II = ZB II
nachfolgend ZB II genannt
 

  • Bank oder Autohaus als Eigentümer
    Bei einem finanzierten Fahrzeug ist eine Bank oder ein Autohaus Eigentümer des Fahrzeuges. Deshalb wird die ZB II dort aufbewahrt. Sie gilt als Eigentumsnachweis.
     
  • Finanzierter Kauf – Zustellung der ZB II an das Straßenverkehrsamt
    Bei einem finanzierten Kauf über ein Autohaus wird Ihre ZB II zusammen mit weiteren Unterlagen direkt an das Straßenverkehrsamt geschickt, damit Sie Ihr Fahrzeug zulassen können. Die Zustellung dauert meist 8 bis 10 Tage.
     
  • ZB II anfordern
    Bei einigen anderen Vorgängen muss ebenfalls die ZB II hier vorliegen. Das ist aber nur dann der Fall, wenn darin etwas eingetragen werden muss, zum Beispiel bestimmte technische Änderungen oder die Veränderung von Saison oder bei Namensänderung. In solch einem Fall fordern Sie die ZB II im Voraus bei der Bank an. Sie wird dann an das Straßenverkehrsamt geschickt und hier für Sie sicher verwahrt. Die Zustellung dauert meist 5 bis 10 Tage.


    Lassen Sie die ZB II immer nach Gummersbach schicken.
    Oberbergischer Kreis
    Straßenverkehrsamt
    Gummersbacher Str. 41a
    51645 Gummersbach

    Sie können trotzdem Ihren Termin in einer Nebenstelle buchen.
     

  • Ist meine ZB II angekommen?
    Mit der Nummer der ZB II können Sie selbst nachsehen, ob Ihre ZB II bei uns eingegangen ist. Die Nummer finden Sie auf der ZB I unter Ziffer 16. Geben Sie die Nummer in das Suchfeld auf der Internetseite ein (siehe rechts).
     

Kontakt:
Telefon: 02261 88-3633
E-Mail: zulassung@obk.de

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

  • Zulassung
      • Straßenverkehrsamt
      • Gummersbacher Straße 41a
      • 51645 Gummersbach