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Kfz - Verlust Betriebserlaubnis
Beschreibung
Sie haben Ihre Betriebserlaubnis (BE) verloren, oder sie wurde gestohlen.
Sie beantragen eine Ersatz-Bescheinigung.
Termin buchen (siehe rechts)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein), falls vorhanden
- ohne ZB I: Eigentumsnachweis durch Original-Kaufvertrag oder Original-Rechnung
- bei Diebstahl der BE: Bestätigung der Polizei, dass Anzeige erstattet wurde
- Personalausweis des Halters
- Verlusterklärung Betriebserlaubnis, unterschrieben vom Halter
- Erklärung: die Umstände des Verlusts
- Fahrgestell-Nr. (FIN / Fahrzeug-Ident-Nummer)
- Angaben zum Hersteller
Sie erhalten von uns eine „Unbedenklichkeits-Bescheinigung“, mit der Sie beim Hersteller oder einer Prüfstelle eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis beantragen können.
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Kontakt:
Telefon: 02261 88-3633
E-Mail: zulassung@obk.de
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Zulassung
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- Straßenverkehrsamt
- Gummersbacher Straße 41a
- 51645 Gummersbach
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