Kfz - Verlust Betriebserlaubnis

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Dienstleistungsinformationen

Kfz - Verlust Betriebserlaubnis

Sie haben Ihre Betriebserlaubnis (BE) verloren, oder sie wurde gestohlen.
Sie beantragen eine Ersatz-Bescheinigung. 

Termin buchen (siehe rechts)

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein), falls vorhanden
  • ohne ZB I: Eigentumsnachweis durch Original-Kaufvertrag oder Original-Rechnung
  • bei Diebstahl der BE: Bestätigung der Polizei, dass Anzeige erstattet wurde
  • Personalausweis des Halters
  • Verlusterklärung Betriebserlaubnis, unterschrieben vom Halter
  • Erklärung: die Umstände des Verlusts
  • Fahrgestell-Nr. (FIN / Fahrzeug-Ident-Nummer)
  • Angaben zum Hersteller


Sie erhalten von uns eine „Unbedenklichkeits-Bescheinigung“, mit der Sie beim Hersteller oder einer Prüfstelle eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis beantragen können.

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

  • Zulassung
      • Straßenverkehrsamt
      • Gummersbacher Straße 41a
      • 51645 Gummersbach