Tierhaltung - Fische in Fischteichen

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Dienstleistungsinformationen

Tierhaltung - Fische in Fischteichen

Wer Fischteiche betreibt, meldet diese im Sinne von § 6 der Fischseuchenverordnung beim Veterinäramt.

Sie können persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen.

 § 6 der Fischseuchenverordnung

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson