Versicherungsamt

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Dienstleistungsinformationen

Versicherungsamt

Die Kommunalaufsicht nimmt die Fachaufsicht über die Versicherungsämter der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wahr.

 

Welche Behörde ist sonst noch zuständig?

Zuständige Behörden für z.B. Rentenauskünfte und Anträge auf Kontenklärungen, Anträge auf Rente, Anträge zur Rehabilitation oder Anträge auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung:

  • Versicherungsämter der Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Oberbergischen Kreis (nicht möglich im Rathaus Gummersbach) 
  • alle Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, Dienststelle im Oberbergischen Kreis
     

Aufsicht über Krankenkassen (einschl. Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen und Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)):

  • Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
  • oder Bundesversicherungsamt, Bonn

 

Aufsicht über kleinere Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG):

  • Bezirksregierung Köln

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson