Vermietung von kreiseigenen Wohnungen

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Dienstleistungsinformationen

Vermietung von kreiseigenen Wohnungen

  • Frei werdende Wohnungen werden nur eigenem Personal angeboten.
  • Eine freie Vermietung der kreiseigenen Gebäude ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson