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Dienstleistungsinformationen
Gewässerunterhaltung
Unter Gewässerunterhaltung versteht man die Unterhaltung des Gewässerbettes einschließlich der Ufer.
Die Unterhaltungspflicht obliegt im Oberbergischen Kreis den Wasserverbänden.
Sollten ordnungsrechtliche Maßnahmen erforderlich sein, ist die Untere Wasserbehörde zuständig.
Von den Unterhaltungspflichtigen ist jährlich ein Unterhaltungsplan vorzulegen.
Gummersbach, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Waldbröl, Wiehl | Frau Kallwitz |
Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Radevormwald, Wipperfürth, Bergneustadt, Engelskirchen | Herr Küster |
Welche Behörde ist sonst noch zuständig?
Wasserverbände
- Aggerverband
- Wupperverband
Die Mitarbeiter der Wasserbehörde stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme kann persönlich schriftlich oder telefonisch erfolgen.
Radevormwald, Hückeswagen, Wipperfürth, Lindlar, Marienheide, Bergneustadt, Engelskirchen | Herr Küster |
Reichshof, Wiehl, Nümbrecht, Waldbröl, Morsbach, Gummersbach | Frau Kallwitz |
Zuständige Kontaktperson
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Profil: Link
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Telefon: +49 2261 88-6773
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E-Mail: peter.kuester@obk.de
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Profil: Link
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Position: stellv. Abteilungsleitung
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Telefon: +49 2261 88-6741
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E-Mail: sandra.kallwitz@obk.de
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