Kreistag - Kreistagssitzungen

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Kreistag - Kreistagssitzungen

Die Mitglieder des Kreistages werden von den Bürgern der Städte und Gemeinden des Kreises gewählt.

Vorsitzender des Kreistages ist der Landrat.

Der Kreistag beschließt über bedeutende Angelegenheiten des Kreises und über Angelegenheiten, die er sich vorbehält.

Der Sitzungskalender (siehe rechts) informiert Sie über die Sitzungstermine des Kreistages und Kreistagsausschüsse.

Weitere Informationen über die Mitglieder des Kreistages (siehe rechts) erhalten Sie auf www.obk.de unter dem Punkt Kreistag und Ausschüsse (siehe rechts). 

Einwohner des Kreises haben das Recht, sich schriftlich mit Anregungen, Beschwerden oder Anfragen an den entsprechenden Ausschuss zu wenden.

Es entstehen keine Kosten.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson