Straßenschlussvermessung

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Dienstleistungsinformationen

Straßenschlussvermessung

Mit Straßenschlussvermessung bezeichnet man die abschließende Fortführungsvermessung nach einem Straßenausbau oder einem Straßenneubau.

Die Kontaktaufnahme kann persönlich oder schriftlich (formlos) erfolgen.

Der Antrag kann auch bei jedem in NRW zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur gestellt werden. In der Regel sind die Straßenbaulastträger die Antragsteller.

Die Gebühren für die Straßenschlussvermessung richtet sich nach der Kostenordnung für das Amtliche Vermessungswesen und die Amtliche Grundstückswertermittlung in NRW (VermWertKostO NRW). Sie setzen sich aus einer Grundaufwandspauschale und einer Gebühr für jedes neu entstandene Flurstück zusammen. Die Gebühr für die neu entstehenden Flurstücke ist abhängig von Ihrer Größe und ihrem Bodenrichtwert. Das jeweils größte neu zu bildende Flurstück je Altflurstück ist gebührenfrei.

Weitere Einzelheiten erfahren Sie auf telefonische Anfrage.

Zuständige Einrichtung

  • Liegenschaftskataster
      • Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster
      • Fritz-Kotz-Straße 17 a
      • 51674 Wiehl

Zuständige Kontaktperson