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Gefahrstoff-Verordnung

Beschreibung

Die Gefahrstoff-Verordnung findet Anwendung im öffentlichen Straßenverkehr.

Die in dieser Verordnung aufgeführten gefährlichen Stoffe werden mit einer Zahl zur Kennzeichnung der Gefahr und einer Zahl zur Kennzeichnung des Stoffes versehen, die im öffentlichen Straßenver­kehr immer beim Transport dieser Stoffe an den Transportmitteln angebracht werden müssen.

In der Leitstelle wird ein entsprechendes Programm vorgehalten, um im Gefahrenfall die für den Einsatz wichtigen Informationen (Art, Hersteller, Gefährdung für Mensch, Tier, Umwelt), Wasserverträglichkeit, einsatztaktische Vorgaben) den eingesetzten Einheiten vor Ort sofort übermitteln zu können.

Die Kontaktaufnahme im Notfall kann telefonisch erfolgen.

Zuständig sind die diensthabenden Beamten der Kreisleitstelle.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen