Gebührensatzungen

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Dienstleistungsinformationen

Gebührensatzungen

Bearbeitung der Gebührensatzungen des Oberbergischen Kreises. 

Die Leistungen des Oberbergischen Kreises sind in vielen Fällen gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich entweder nach bundes- bzw. landesgesetzlichen Vorgaben oder ergibt sich aus der entsprechenden Gebührensatzung des Oberbergischen Kreises. Die Gebührensatzungen des Oberbergischen Kreises sind im Internet hinterlegt, siehe rechts unter „weiterführende Links“.

Zuständige Einrichtung

  • Finanzabteilung
      • Amt für Finanzwirtschaft
      • Moltkestraße 42
      • 51643 Gummersbach

Zuständige Kontaktperson