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Gebührensatzungen
Beschreibung
Bearbeitung der Gebührensatzungen des Oberbergischen Kreises.
Die Leistungen des Oberbergischen Kreises sind in vielen Fällen gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich entweder nach bundes- bzw. landesgesetzlichen Vorgaben oder ergibt sich aus der entsprechenden Gebührensatzung des Oberbergischen Kreises. Die Gebührensatzungen des Oberbergischen Kreises sind im Internet hinterlegt, siehe rechts unter „weiterführende Links“.
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Zuständige Einrichtungen
- Finanzabteilung
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- Amt für Finanzwirtschaft
- Moltkestraße 42
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Abteilungsleitung
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Telefon: 02261 88-2008
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E-Mail: rainer.schmidt@obk.de
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