Gebäudeabsteckungen

BIS: Suche und Detail

Dienstleistungsinformationen

Gebäudeabsteckungen

In Abhängigkeit vom Einzelfall sind Gebäudeabsteckungen vom Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erforderlich.

Bei der Gebäudeabsteckung werden die Maße, wie sie sich aus den Bauzeichnungen des Architekten ergeben, unter Berücksichtigung von Abständen zur Grenze in die Örtlichkeit übertragen.

Hierbei unterscheidet man noch zwischen der Grob- und der Feinabsteckung:

  • Grobabsteckung: Übertragung zur Einrichtung der Baustelle und Ausschachtung des Bauvorhabens.
  • Feinabsteckung: Übertragung der Maße auf das Schnurgerüst.

 

Der Antrag kann persönlich oder schriftlich (formlos) gestellt werden.

  • Planunterlagen,
  • Bauzeichnungen des Architekten bzw. Bauingenieurs

Die Kosten der Gebäudeabsteckung richten sich nach dem Zeitaufwand.
Weitere Einzelheiten auf telefonische Anfrage.

Zuständige Einrichtung

  • Landesvermessung
      • Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster
      • Fritz-Kotz-Straße 17 a
      • 51674 Wiehl

Zuständige Kontaktperson