Tierhaltung - Schafe und Ziegen

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Dienstleistungsinformationen

Tierhaltung - Schafe und Ziegen

Wer Schafe oder Ziegen hält,

  • meldet diese beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse,
  • kennzeichnet die Schafe bzw. Ziegen spätestens 9 Monate nach der Geburt - jedoch spätestens vor dem ersten Verbringen aus dem Bestand - mit Ohrmarken,
  • stellt bei jedem Verbringen von Schafen/Ziegen ein Begleitpapier aus,
  • führt ein Bestandsregister,
  • dokumentiert jede Anwendung verschreibungs- und apothekenpflichtiger Tierarzneimittel in einem Bestandsbuch.

 

Beides erhalten Sie beim

Landeskontrollverband NRW eV
Bischofstraße 85
47809 Krefeld

Telefon 02151 4111-100
Fax       02151 4111-199

Sie können persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen.

 

Welche Behörde ist sonst noch zuständig?

Landeskontrollverband NRW eV
Bischofstraße 85
47809 Krefeld

Telefon 02151 4111-100
Fax       02151 4111-199

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson