Sprachstandsfeststellung zwei Jahre vor der Einschulung (Delfin 4)

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Sprachstandsfeststellung zwei Jahre vor der Einschulung (Delfin 4)

Eine altersgemäße Sprachentwicklung und die Beherrschung der deutschen Sprache sind Voraussetzung für ein erfolgreiches Lernen.

Die Landesregierung hat daher mit einer gezielten vorschulischen Sprachförderung begonnen, um eine stabile Grundlage für das schulische Fortkommen aller Kinder zu legen und den Einfluss der sozialen Herkunft auf den Bildungserfolg zu verringern. Deshalb wird bei allen Kindern, die keine Kita besuchen oder deren Eltern nicht in die Bildungsdokumentation eingewilligt haben, zwei Jahre vor der Einschulung eine Sprachstandsfeststellung durchgeführt. Damit soll erreicht werden, dass noch mindestens zwei Jahre Zeit für eine gezielte Förderung im Elementarbereich bleibt.

Das Schulamt organisiert und koordiniert das Sprachstandsfeststellungsverfahren.

Die Teilnahme an dem Sprachstandsfeststellungsverfahren ist für diese Kinder verpflichtend.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Schulministeriums (siehe rechts).