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Kennzeichnung von Fischen und Fischereierzeugnissen
Beschreibung
Im Zuge der gemeinsamen Marktorganisation von Fisch- und Fischereierzeugnissen der Europäischen Union (GMO) sind spezialrechtliche Vorschriften zu Verbraucherinformationen einzuhalten. Das Vertrauen der Verbraucher in die vermarkteten Fisch- und Fischereiprodukte soll mit diesen Vorschriften, die mehr Transparenz schaffen, gestärkt werden.
Das Merkblatt (siehe rechts) enthält nähere Informationen zur Definition der Fischereierzeugnisse, der geforderten obligatorischen Kennzeichnung sowie der Regelungen für die Kennzeichnung von lose angebotenen Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse und wurde mit Beispielen versehen.
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Zuständige Einrichtungen
- Tierärztlicher Dienst / Verbraucherschutz
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- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Stahlstraße 5
- 51645 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachgebietsleitung
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Telefon: 02261 88-3908
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E-Mail: nicole.arnold@obk.de
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