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Erklärung zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (§ 5 Staatsangehörigkeitsgesetz)

Beschreibung

Die den kommunalen Behörden (Kreise und kreisfreie Städte) per Erlass übertragene Aufgabe obliegt seit dem 16.12.2024 wieder den Bezirksregierungen (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 der aktuell gültigen Verordnung über die Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten NRW).

Wenden Sie sich bei diesem Anliegen bitte an die Bezirksregierung Köln.

Nähere Informationen unter folgendem Link:

Staatsangehörigkeit | Bezirksregierung Köln

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen