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Erklärung zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit die deutsche Staatsangehörigkeit vereinfacht durch Abgabe einer Erklärung zu erwerben, wenn für Sie eine der folgenden Konstellationen zutrifft:
Sie sind:
- Kind eines deutschen Elternteils, das durch Geburt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat.
- Kind einer Mutter, die vor Ihrer Geburt durch Eheschließung mit einem Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hat.
- Kind, das seine durch Geburt erworbene deutsche Staatsangehörigkeit durch eine von einem Ausländer bewirkte und nach den deutschen Gesetzen wirksame Legitimation verloren hat.
- Abkömmling eines Kindes nach Nummer 1 bis 3
Die bisherige Staatsangehörigkeit braucht nicht aufgegeben werden.
- die Erklärung (s. Download, auch bei der Gemeinde oder Stadt Ihres Wohnortes erhältlich)
- Kopie des gültigen Heimatpasses / Ausweises
- Ausdruck aus dem Geburtenregister (bei Geburt im Ausland Geburtsurkunde, ggf. mit Übersetzung)
- Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des maßgeblichen Elternteils (z.B. Personalausweis, Ablichtung des Familienbuchs, erweiterte Meldebescheinigung o.ä.).
Ggf. können weitere Unterlagen erforderlich werden.
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Der Erklärungserwerb ist gebührenfrei.
Zuständige Einrichtungen
- Aufenthalt und Staatsangehörigkeit
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- Kreisordnungsamt
- Stahlstraße 5
- 51645 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-3213
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E-Mail: ordnung31@obk.de
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