Erklärung zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (§ 5 Staatsangehörigkeitsgesetz)
Beschreibung
Die den kommunalen Behörden (Kreise und kreisfreie Städte) per Erlass übertragene Aufgabe obliegt seit dem 16.12.2024 wieder den Bezirksregierungen (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 der aktuell gültigen Verordnung über die Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten NRW).
Wenden Sie sich bei diesem Anliegen bitte an die Bezirksregierung Köln.
Nähere Informationen unter folgendem Link:
Zuständige Einrichtungen
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Aufenthalt und Staatsangehörigkeit
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- Kreisordnungsamt
- Straße: Stahlstraße Hausnummer: 5
- PLZ: 51645 Ort: Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02261 88-3213
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E-Mail: ordnung31@obk.de