Erklärung zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

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Erklärung zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Sie haben die Möglichkeit die deutsche Staatsangehörigkeit vereinfacht durch Abgabe einer Erklärung zu erwerben, wenn für Sie eine der folgenden Konstellationen zutrifft:

 

Sie sind:

  1. Kind eines deutschen Elternteils, das durch Geburt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat.

 

  1. Kind einer Mutter, die vor Ihrer Geburt durch Eheschließung mit einem Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hat.

 

  1. Kind, das seine durch Geburt erworbene deutsche Staatsangehörigkeit durch eine von einem Ausländer bewirkte und nach den deutschen Gesetzen wirksame Legitimation verloren hat.

 

  1. Abkömmling eines Kindes nach Nummer 1 bis 3

 

Die bisherige Staatsangehörigkeit braucht nicht aufgegeben werden.

  • die Erklärung (s. Download, auch bei der Gemeinde oder Stadt Ihres Wohnortes erhältlich)
  • Kopie des gültigen Heimatpasses / Ausweises
  • Ausdruck aus dem Geburtenregister (bei Geburt im Ausland Geburtsurkunde, ggf. mit Übersetzung)
  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des maßgeblichen Elternteils (z.B. Personalausweis, Ablichtung des Familienbuchs, erweiterte Meldebescheinigung o.ä.).

Ggf. können weitere Unterlagen erforderlich werden.

Der Erklärungserwerb ist gebührenfrei.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson