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Kfz - Zulassung auf Minderjährige
Beschreibung
ie möchten ein Fahrzeug auf eine minderjährige Person zulassen.
Das ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Fall 1: Fahrerlaubnis liegt vor
Der / die Minderjährige ist im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis für das Fahrzeug und kann damit die Haltereigenschaften erfüllen. Er / sie ist aber noch nicht voll geschäftsfähig. Für die Zulassung des Fahrzeugs kommt deshalb der / die Minderjährige persönlich zusammen mit einem Elternteil zum Straßenverkehrsamt.
Zusätzlich zu den normalen Zulassungsunterlagen sind erforderlich:
- Führerschein des/der Minderjährigen für die Fahrzeugklasse
- Schriftliche Einwilligung und Personalausweis eines Erziehungsberechtigten
- Bei Verhinderung der minderjährigen Person: Einverständniserklärung (Unterschrift) im Formular „Schriftliche Einwilligung“ der minderjährigen Person
- Bei Verhinderung der Eltern / Erziehungsberechtigten können diese eine volljährige Person oder auch einen Zulassungsdienst beauftragen. Die spezielle Vollmacht für Zulassung durch Dritte auf eine minderjährige Person bitte zusätzlich ausfüllen.
Fall 2: Schwerbehinderung
Der / die Minderjährige erfüllt aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzung des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz. Das Zollamt entscheidet über die Steuer-Ermäßigung oder Steuer-Befreiung.
Zusätzlich zu den normalen Zulassungsunterlagen sind erforderlich:
- Schwerbehindertenausweis
- Personalausweis eines Erziehungsberechtigten
- bei nur ermäßigtem Kfz-Steuersatz SEPA-Lastschriftmandat
Kontakt Kfz-Zulassung
Telefon: 02261 88-3633
E-Mail: zulassung@obk.de
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Zuständige Einrichtungen
- Zulassung
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- Straßenverkehrsamt
- Gummersbacher Straße 41a
- 51645 Gummersbach
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