Kfz - Zulassung auf Minderjährige

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Dienstleistungsinformationen

Kfz - Zulassung auf Minderjährige

ie möchten ein Fahrzeug auf eine minderjährige Person zulassen.

Das ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

Fall 1: Fahrerlaubnis liegt vor

Der / die Minderjährige ist im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis für das Fahrzeug und kann damit die Haltereigenschaften erfüllen. Er / sie ist aber noch nicht voll geschäftsfähig. Für die Zulassung des Fahrzeugs kommt deshalb der / die Minderjährige persönlich zusammen mit einem Elternteil zum Straßenverkehrsamt.

Zusätzlich zu den normalen Zulassungsunterlagen sind erforderlich:

  • Führerschein des/der Minderjährigen für die Fahrzeugklasse
  • Schriftliche Einwilligung und Personalausweis eines Erziehungsberechtigten
  • Bei Verhinderung der minderjährigen Person: Einverständniserklärung (Unterschrift) im Formular „Schriftliche Einwilligung“ der minderjährigen Person
  • Bei Verhinderung der Eltern / Erziehungsberechtigten können diese eine volljährige Person oder auch einen Zulassungsdienst beauftragen. Die spezielle Vollmacht für Zulassung durch Dritte auf eine minderjährige Person bitte zusätzlich ausfüllen.


Fall 2: Schwerbehinderung

Der / die Minderjährige erfüllt aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzung des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz. Das Zollamt entscheidet über die Steuer-Ermäßigung oder Steuer-Befreiung.

Zusätzlich zu den normalen Zulassungsunterlagen sind erforderlich:

  • Schwerbehindertenausweis
  • Personalausweis eines Erziehungsberechtigten
  • bei nur ermäßigtem Kfz-Steuersatz SEPA-Lastschriftmandat 

 

Kontakt Kfz-Zulassung
Telefon: 02261 88-3633
E-Mail: zulassung@obk.de