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Kfz - Versicherung und eVB-Code
Beschreibung
Bei der Zulassung eines Fahrzeugs brauchen Sie eine gültige Kfz-Haftpflicht-Versicherung.
Sie bitten Ihre Versicherung vorab um eine elektronische Versicherungs-Bestätigung (eVB-Nummer). Das geht auch telefonisch, per Mail oder per SMS. Die eVB-Nummer ist nur für einen Zulassungs-Vorgang verwendbar.
Hinter dem Code verbergen sich z.B. Ihre Daten als Versicherungsnehmer, die Fahrzeugart und die Zulassungs-Art (z.B. amtliche Zulassung, eine Saison oder Kurzzeit-Kennzeichen).
Das bedeutet für Ihre eVB-Nummer:
- Wenn Versicherungs-Nehmer und Halter nicht dieselbe Person sind, muss ein abweichender Halter erlaubt sein.
- Die Fahrzeugart (Pkw, Anhänger, Lkw …) muss korrekt hinterlegt sein oder „offen“ bleiben.
- Die von Ihnen gewünschte Zulassungsart muss eingetragen sein, z.B. Kurzzeit-Kennzeichen.
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Zuständige Einrichtungen
- Kfz-Angelegenheiten
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- Straßenverkehrsamt
- Gummersbacher Straße 41a
- 51645 Gummersbach
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