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Kfz - Zulassung auf Firmen, Vereine, Genossenschaften, Freiberufler

Beschreibung

In § 6 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist abschließend geregelt, wer als Halter eines Fahrzeuges oder Anhängers in die Fahrzeugregister eingetragen werden darf.

Die Zulassung kann danach nur auf natürliche oder juristische Personen, Behörden und Personenvereinigungen erfolgen.

Dabei sind die in die Fahrzeugregister einzutragenden Halterdaten im Rahmen des Zulassungsantrages anzugeben und nachzuweisen.

Während die natürliche Person lediglich ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass dem Antrag beilegen muss, so sind es bei Beantragung einer Zulassung auf eine juristische Person, Behörde oder Personenvereinigung wesentlich mehr Unterlagen, die zur eindeutigen Identifikation des künftigen Fahrzeughalters beitragen müssen.

  • eingetragener Verein
    Auszug aus dem Vereinsregister
    Satzung
    Bestätigung über den einzutragenden Standort / Mietvertrag / Kopfbogen
    Vollmacht mit Unterschriften wie im Vereinsregister eingetragen oder in der Satzung bestimmt

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (auch GmbH & Co.KG)
    Handelsregisterauszug
    Gewerbeanmeldung
    Vollmacht und Unterschrift(en) des/der im Handelsregister eingetragenen vertretungsberechtigten Person(en)

  • Aktiengesellschaft
    Handelsregisterauszug
    Gewerbeanmeldung
    Vollmacht und Unterschrift(en) des/der im Handelsregister eingetragenen vertretungsberechtigten Person(en) oder eines Zeichnungsberechtigten laut Satzung

  • Kommanditgesellschaft
    Handelsregisterauszug
    Gewerbeanmeldung
    Vollmacht und Unterschrift(en) des/der im Handelsregister eingetragenen vertretungsberechtigten Person(en)

  • Offene Handelsgesellschaft
    Handelsregisterauszug
    Gewerbeanmeldung
    Vollmacht und Unterschrift(en) des/der im Handelsregister eingetragenen vertretungsberechtigten Person(en)

  • Körperschaft des öffentlichen Rechts
    Satzung und ggf. Geschäftsordnung
    Kopfbogen/Standortbestätigung
    Vollmacht mit Unterschrift(en) gemäß Satzung, Vorstandsbeschluss oder wie in der Geschäftsordnung bestimmt

  • Unternehmergesellschaft
    Handelsregisterauszug
    Gewerbeanmeldung
    Vollmacht und Unterschrift(en) des/der im Handelsregister eingetragenen vertretungsberechtigten Person(en)

  • Anstalt des öffentlichen Rechts
    Vollmacht der Leiterin, des Leiters der Anstalt oder einer/s für den Fuhrpark verantwortlichen und unterschriftsbefugten Person auf Kopfbogen

  • Stiftung
    Satzung, falls nicht vorhanden: Bestätigung der Stiftungsleitung
    Bestätigung über den einzutragenden Standort / Mietvertrag / Kopfbogen
    Vollmacht mit Unterschrift(en) des Vorstandes oder wie in der Satzung bestimmt

  • Ordens- bzw. Religionsgemeinschaft
    Bestätigung durch Kirchenverwaltung o. ä.
    Bestätigung über den einzutragenden Standort / Mietvertrag / Kopfbogen
    Vollmacht mit Unterschrift(en) des Vorstehers oder einer bestätigten Person

  • eingetragene Genossenschaft
    Genossenschaftsregisterauszug und ggf. Satzung
    Vollmacht und Unterschrift(en) des/der im Genossenschaftsregister eingetragenen vertretungsberechtigten Person(en) oder wie in der Satzung bestimmt

  • eingetragener Kaufmann
    Handelsregisterauszug
    Gewerbeanmeldung
    Personalausweis oder Reisepass

    Der eingetragene Kaufmann ist keine juristische Person. Fahrzeuge werden deshalb auf die natürliche Person mit ihren (privaten) Personendaten und der privaten Meldeadresse zugelassen.

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts
    Gewerbeanmeldungen und Personalausweise oder Reisepässe aller Mitglieder der GbR
    Vollmacht des verantwortlichen Halters
    Auf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann keine Zulassung erfolgen. Alle Mitglieder einer GbR müssen schriftlich eine verantwortliche Person als Vertreter der GbR benennen, auf den das Fahrzeug mit seinen (privaten) Personendaten und der privaten Meldeadresse zugelassen werden soll.

  • Freiberufler
    Ausweis des verantwortlichen Halters
    Zulassungsvollmacht auf Kopfbogen
    Bestätigung über den einzutragenden Standort / Mietvertrag / Kopfbogen

    Inwieweit es sich bei einer ausgeübten Tätigkeit um einen freien Beruf oder um einen Gewerbebetrieb handelt, kann von der Zulassungsbehörde nicht abschließend beurteilt werden. Letztlich trifft das zuständige Finanzamt die Unterscheidung. Im Rahmen einer Zulassung gehen wir nur bei den nachfolgend aufgeführten Berufsgruppen von einer freiberuflichen Tätigkeit aus. Sollten Sie eine andere als im folgenden aufgeführte Tätigkeit ausüben, legen Sie bitte eine Bestätigung des Finanzamtes oder der zuständigen Gewerbemeldestelle vor, dass es sich nicht um eine genehmigungspflichtige Tätigkeit handelt.

    Katalogberufe nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz oder Partnerschaftsgesellschaftsgesetz:

    Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen.

    Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte (bzw. Mitglieder der Rechtsanwaltskammern), Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren).

    Naturwissenschaftliche, technische Berufe: Vermessungsingenieure, Ingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen, hauptberufliche Sachverständige.

    Informationsvermittelnde Berufe, Kulturberufe: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher.

Zuständige Einrichtungen

  • Kfz-Angelegenheiten
      • Straßenverkehrsamt
      • Straße: Kölner Straße Hausnummer: 235
      • PLZ: 51645 Ort: Gummersbach