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Kfz - Zulassung auf Firmen, Vereine, Genossenschaften, Freiberufler

Beschreibung

Bei Zulassung auf Firmen, Vereine, Genossenschaften und Freiberufler ist der Ort der Niederlassung entscheidend für die Zulassung. Es sind folgende Unterlagen zusätzlich notwendig:

bei einer Einzelfirma

  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass zumindest in Kopie mit aktueller Meldebestätigung
  • vollständiger Handelsregisterauszug (sofern eingetragen)
  • aktuelle Anschrift: sofern kein Handelsregisterauszug vorhanden oder die Anschrift dort nicht ersichtlich ist, wird die Gewerbeanmeldung/Ummeldung mit aktueller Firmenanschrift benötigt.

bei einer GbR*

  • gültiger Personalausweis aller Gesellschafter in Kopie
  • Gewerbeanmeldung/Ummeldung mit aktueller Firmenanschrift aller Gesellschafter
  • Gesellschaftervertrag, sofern dieser schriftlich gefasst wurde. Sollte der Gesellschaftervertrag mündlich (nicht in Schriftform) abgeschlossen sein, ist eine schriftliche Erklärung aller Gesellschafter auf dem Kopfbogen der Firma erforderlich, in der diese bestätigen, dass es keinen schriftlichen Gesellschaftervertrag gibt.
  • Einverständniserklärung für die Kfz-Zulassung auf eine GbR

bei einer GmbH, UG, oHG, KG, AG, GmbH & Co. KG*

  • gültiger Personalausweis zumindest in Kopie der unterschriftsberechtigten Person/en lt. Handelsregisterauszug
  • vollständiger Handelsregisterauszug, ggf. auch Handelsregisterauszug des persönlich haftenden Gesellschafters
  • Gewerbeanmeldung/Ummeldung mit aktueller Firmenanschrift, sofern die Anschrift nicht im Handelsregisterauszug dokumentiert ist

bei einem eingetragenen Verein*

  • gültiger Personalausweis zumindest in Kopie der unterschriftsberechtigten Person/en lt. Vereinsregisterauszug
  • vollständiger Vereinsregisterauszug
  • Brief- bzw. Kopfbogen des Vereines mit der aktuellen Vereinsanschrift

bei Freiberuflern

  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass zumindest in Kopie mit aktueller Meldebestätigung
  • Brief- bzw. Kopfbogen mit aktueller Firmenanschrift

bei einer eingetragenen Genossenschaft*

  • gültiger Personalausweis zumindest in Kopie der unterschriftsberechtigten Person/en lt. Genossenschaftsregister
  • vollständiges Genossenschaftsregister
  • Gewerbeanmeldung/Ummeldung mit aktueller Anschrift der Genossenschaft,
  • sofern gewerbepflichtig
  • Brief- bzw. Kopfbogen, sofern nicht gewerbepflichtig

Namensänderung

  • Bei Namensänderungen von Firmen, Vereinen, Genossenschaften, Körperschaften und Freiberuflern ist meistens eine Umschreibung erforderlich. (Umschreibung für Fahrzeuge mit Standort innerhalb des Oberbergischen Kreises).
  • Bei Änderungen der Rechtsform ist immer eine Umschreibung erforderlich.
     

*Die Vollmacht zur Zulassung sowie das SEPA-Mandat (Kfz-Steuer-Einzugsformular) und sind von mindestens einer unterschriftsberechtigten Person lt. Register/Gesellschaftervertrag zu unterschreiben, sofern keine Einzelvertretungsberechtigung geregelt ist.

Zuständige Einrichtungen