Kfz - Zulassung auf Firmen, Vereine, Genossenschaften, Freiberufler
Beschreibung
In § 6 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist abschließend geregelt, wer als Halter eines Fahrzeuges oder Anhängers in die Fahrzeugregister eingetragen werden darf.
Die Zulassung kann danach nur auf natürliche oder juristische Personen, Behörden und Personenvereinigungen erfolgen.
Dabei sind die in die Fahrzeugregister einzutragenden Halterdaten im Rahmen des Zulassungsantrages anzugeben und nachzuweisen.
Während die natürliche Person lediglich ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass dem Antrag beilegen muss, so sind es bei Beantragung einer Zulassung auf eine juristische Person, Behörde oder Personenvereinigung wesentlich mehr Unterlagen, die zur eindeutigen Identifikation des künftigen Fahrzeughalters beitragen müssen.
- eingetragener Verein
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Satzung
- Bestätigung über den einzutragenden Standort / Mietvertrag / Kopfbogen
- Vollmacht mit Unterschriften wie im Vereinsregister eingetragen oder in der Satzung bestimmt
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (auch GmbH & Co.KG)
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Vollmacht und Unterschrift(en) des/der im Handelsregister eingetragenen vertretungsberechtigten Person(en)
- Aktiengesellschaft
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Vollmacht und Unterschrift(en) des/der im Handelsregister eingetragenen vertretungsberechtigten Person(en) oder eines Zeichnungsberechtigten laut Satzung
- Kommanditgesellschaft
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Vollmacht und Unterschrift(en) des/der im Handelsregister eingetragenen vertretungsberechtigten Person(en)
- Offene Handelsgesellschaft
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Vollmacht und Unterschrift(en) des/der im Handelsregister eingetragenen vertretungsberechtigten Person(en)
- Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Satzung und ggf. Geschäftsordnung
- Kopfbogen/Standortbestätigung
- Vollmacht mit Unterschrift(en) gemäß Satzung, Vorstandsbeschluss oder wie in der Geschäftsordnung bestimmt
- Unternehmergesellschaft
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Vollmacht und Unterschrift(en) des/der im Handelsregister eingetragenen vertretungsberechtigten Person(en)
- Anstalt des öffentlichen Rechts
- Vollmacht der Leiterin, des Leiters der Anstalt oder einer/s für den Fuhrpark verantwortlichen und unterschriftsbefugten Person auf Kopfbogen
- Vollmacht der Leiterin, des Leiters der Anstalt oder einer/s für den Fuhrpark verantwortlichen und unterschriftsbefugten Person auf Kopfbogen
- Stiftung
- Satzung, falls nicht vorhanden: Bestätigung der Stiftungsleitung
- Bestätigung über den einzutragenden Standort / Mietvertrag / Kopfbogen
- Vollmacht mit Unterschrift(en) des Vorstandes oder wie in der Satzung bestimmt
- Ordens- bzw. Religionsgemeinschaft
- Bestätigung durch Kirchenverwaltung o. ä.
- Bestätigung über den einzutragenden Standort / Mietvertrag / Kopfbogen
- Vollmacht mit Unterschrift(en) des Vorstehers oder einer bestätigten Person
- eingetragene Genossenschaft
- Genossenschaftsregisterauszug und ggf. Satzung
- Vollmacht und Unterschrift(en) des/der im Genossenschaftsregister eingetragenen vertretungsberechtigten Person(en) oder wie in der Satzung bestimmt
- eingetragener Kaufmann
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Personalausweis oder Reisepass
Der eingetragene Kaufmann ist keine juristische Person. Fahrzeuge werden deshalb auf die natürliche Person mit ihren (privaten) Personendaten und der privaten Meldeadresse zugelassen.
- GbR
- aktueller gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel aller Gesellschafter
- Gewerbeanmeldung / Ummeldung mit aktueller Firmenanschrift aller Gesellschafter
- Gesellschaftervertrag sofern dieser schriftlich gefasst wurde. Sollte der Gesellschaftervertrag mündlich (nicht in Schriftform) abgeschlossen sein, ist eine schriftliche Erklärung aller Gesellschafter auf dem Kopfbogen der Firma erforderlich, in der diese bestätigen, dass es keinen schriftlichen Gesellschaftervertrag gibt
- Einverständniserklärung für die KFZ-Zulassung auf eine GbR (von allen Gesellschaftern unterschrieben).
- Freiberufler
- Ausweis des verantwortlichen Halters
- Zulassungsvollmacht auf Kopfbogen
- Bestätigung über den einzutragenden Standort / Mietvertrag / Kopfbogen
Inwieweit es sich bei einer ausgeübten Tätigkeit um einen freien Beruf oder um einen Gewerbebetrieb handelt, kann von der Zulassungsbehörde nicht abschließend beurteilt werden. Letztlich trifft das zuständige Finanzamt die Unterscheidung. Im Rahmen einer Zulassung gehen wir nur bei den nachfolgend aufgeführten Berufsgruppen von einer freiberuflichen Tätigkeit aus. Sollten Sie eine andere als im folgenden aufgeführte Tätigkeit ausüben, legen Sie bitte eine Bestätigung des Finanzamtes oder der zuständigen Gewerbemeldestelle vor, dass es sich nicht um eine genehmigungspflichtige Tätigkeit handelt.
Katalogberufe nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz oder Partnerschaftsgesellschaftsgesetz:
Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen.
Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte (bzw. Mitglieder der Rechtsanwaltskammern), Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren).
Naturwissenschaftliche, technische Berufe: Vermessungsingenieure, Ingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen, hauptberufliche Sachverständige.
Informationsvermittelnde Berufe, Kulturberufe: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher.
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Zuständige Einrichtungen
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Kfz-Angelegenheiten
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- Straßenverkehrsamt
- Straße: Kölner Straße Hausnummer: 235
- PLZ: 51645 Ort: Gummersbach
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