Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

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Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

Wer eine Vorsorgevollmacht erteilen möchte, kann diese bei der Betreuungsbehörde beglaubigen lassen.  Dabei beglaubigt die Urkundsperson der Betreuungsbehörde die in dessen Anwesenheit geleistete Unterschrift oder das Handzeichen unter einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung. Die Person, dessen Unterschrift (oder Handzeichen) beglaubigt werden soll, hat sich gegenüber der Urkundsperson durch einen Lichtbildausweis oder Führerschein zu identifizieren.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Rufnummer: +492261-885108.

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