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Betreuungsbehörde-rechtliche Betreuung für Volljährige

Beschreibung

Wenn eine volljährige Person ihre persönlichen Angelegenheiten, zum Beispiel die Vertretung bei Behörden, die Krankenversicherungsangelegenheiten oder die Einwilligung in eine ärztliche Behandlung, wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht selber erledigen kann, kann ihr durch das Betreuungsgericht auf Antrag oder von Amts wegen ein rechtlicher Betreuer bzw. eine rechtliche Betreuerin zur Seite gestellt werden.
Dabei prüft das Gericht, für welche Lebensbereiche eine rechtliche Betreuung erforderlich ist. In diesem Verfahren ist die Betreuungsbehörde beteiligt und ermittelt für das Gericht.
 

Achtung:
Der Begriff der "Vormundschaft" oder "Entmündigung" ist mit dem im Jahr 1992 in Kraft getretenen Betreuungsrecht für Erwachsene abgeschafft. Seitdem kann eine volljährige Person nicht mehr entmündigt werden. Vielmehr bleibt sie auch bei bestehender rechtlicher Betreuung geschäftsfähig.
Somit ist der rechtliche Betreuer bzw. die rechtliche Betreuerin bei den zu regelnden Aufgaben vor allem beratend und unterstützend tätig. Die Betreuerin bzw. der Betreuer hat dabei die Wünsche und den Willen der betreuten Person zu befolgen.


Die Betreuungsbehörde des Oberbergischen Kreises ist für alle Kommunen im Oberbergischen Kreis zuständig.

Die wichtigsten Aufgaben im Überblick:

  • Information und Beratung im Vorfeld von Betreuungseinrichtungen
  • Auf Anordnung der Gerichte:
    • Ermittlung von Sachverhalten und Stellungnahmen in Betreuungsverfahren
    • Feststellung der Eignung und Vorschlag geeigneter Personen als Betreuerin bzw. Betreuer
  • Gewinnung, Einführung, Unterstützung und Fortbildung ehrenamtlicher und beruflicher Betreuerinnen und Betreuer
  • Zusammenarbeit mit Betreuungsvereinen (Link zum SKFM Oberberg de)
  • Förderung von Vorsorgevollmachten
  • Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

 

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Rufnummer: +492261-885108.

Zuständige Einrichtungen