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Ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer – Betreuungsbehörde

Beschreibung

Wird bei einer Person eine Hilfsbedürftigkeit festgestellt (z.B. psychische, geistige oder körperliche Erkrankung) und kann dieser sich nicht mehr eigenständig um seine Belange kümmern, kann vom Amtsgericht ein rechtlicher Betreuer oder eine rechtliche Betreuuerin bestellt werden. Dieser oder diese kann nun den Betroffenen gegenüber Bankinstituten, Behörden, Ärzten, Vermieter usw. im Rahmen seiner oder ihrer Bestellung vertreten.  

Das Ehrenamt kann eine lebensbereichernde Herausforderung sein. Die unterschiedlichen Lebenssituationen der betreuten Menschen benötigen engagierte rechtliche Vertreter und Vertreterinnen mit Lebenserfahrung, Einfühlungsvermögen, Toleranz und Belastbarkeit. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft, sich neues Wissen anzueignen, zeichnen ehrenamtliche rechtliche Betreuer und Betreuuerinnen aus.

Für die Gewinnung, Beratung, Förderung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer sind die Betreuungsvereine zuständig, im Oberbergischen Kreis der Sozialdienst katholischer Frauen und Männer SKFM als anerkannter Betreuungsverein. Die Mitarbeiterinnen des SKFM sind erste Ansprechpartnerinnen für alle ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer. Sie beraten, führen in das Tätigkeitsfeld ein, bieten Weiterbildung sowie einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch. Der Oberbergische Kreis bietet gemeinsam mit der Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren (AGewiS) jährlich jeweils im Herbst einen Basiskurs Betreuungsrecht für ehrenamtliche Betreuer und Betreuuerinnen und Bevollmächtigte an.  

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Rufnummer: +492261-885108.

Zuständige Einrichtungen