Vorsorgevollmacht – Betreuungsbehörde

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Vorsorgevollmacht – Betreuungsbehörde

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine (oder mehrere) Person(en) Ihres Vertrauens bevollmächtigen, einzelne Bereiche (z. B. Einwilligungen in medizinische Maßnahmen, Abschluss von Verträgen oder Erledigung von Bankgeschäften) zu regeln. Soweit im Fall der eintretenden Betreuungsbedürftigkeit ein Bevollmächtigter für Sie handeln kann, muss das Gericht in der Regel keinen Betreuer bestellen.
Mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht können Sie für den Fall der eintretenden Betreuungsbedürftigkeit mehr Selbstbestimmung bewahren. Der Bevollmächtigte wird nicht vom Gericht eingesetzt und kontrolliert.
Eine solche Vorsorgevollmacht bedarf grundsätzlich zwar keiner bestimmten Form. Dennoch ist es sinnvoll, die Vollmacht möglichst ausführlich und detailliert abzufassen und die später vom Bevollmächtigten zu regelnden Dinge einzeln aufzuführen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Rufnummer: +492261-885108.

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