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Artenschutz: Meldepflicht für artgeschützte Haustiere

Beschreibung

Die Meldepflicht für das Halten von Wirbeltieren der besonders geschützten Arten wurde im Jahr 1987 eingeführt, um die in der Bundesrepublik Deutschland in Gefangenschaft gehaltenen Bestände zu erfassen. Damit soll versucht werden, illegale Einfuhren von Tierarten zu unterbinden, die in Ihren Heimatländern gefährdet oder vom Aussterben bedroht sind. Nur durch die vollständige Erfassung der in Privathand gehaltenen Tiere ist eine sinnvolle Kontrolle des Tierhandels möglich.

Jeder, der Wirbeltiere geschützter Arten hält, muss seinen gesamten Bestand unverzüglich (innerhalb von 4 Wochen) der zuständigen Behörde unter Vorlage der jeweiligen Bescheinigungen melden. Danach muss er auch die Bestandsveränderungen, also Zugänge (z.B. durch Kauf, Tausch, Schenkung, Nachzucht) und Abgänge (z.B. durch Verkauf, Tausch, Verschenken, Tod des Tieres) oder eine Verlegung des regelmäßigen Standortes der Tiere melden. Einige besonders leicht zu züchtenden Tierarten sind von der Meldepflicht ausgenommen (siehe Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung).

  • EG-Artenschutzverordnung (VO-EG 338/97)
  • Bundesartenschutzverordnung

Wer Tiere bzw. Pflanzen der geschützten Arten halten, kaufen oder verkaufen möchte, sollte die Bestimmungen zumindest grob kennen und sich in Detailfragen entsprechend informieren.
Die Volltexte der relevanten Verordnungen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz sowie der Europäischen Union (siehe weiterführende Links).

In Zweifelsfällen sollte sich jeder Tierhalter nach dem Schutzstatus der von ihm gehaltenen Arten bei der Unteren Naturschutzbehörde oder dem Bundesamt für Naturschutz unter www.wisia.de erkundigen.

Zur Bestandmeldung können Sie den Vordruck für die Tierbestandsanzeige des Oberbergischen Kreises verwenden. Bitte legen Sie der Meldung eine Kopie des jeweils vorgeschriebenen Herkunftsnachweises (EG-Bescheinigung oder Zucht-/Kaufbeleg) bei. Zum Download steht Ihnen auch ein Merkblatt zur Haltung geschützter Tierarten zur Verfügung (siehe Merkblätter / Vordrucke im rechten Bereich "Downloads").

Die Meldung muss folgende Angaben enthalten:

  • Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort und Kennzeichen der Tiere 
  • bei Besitzerwechsel Name und Anschrift des neuen bzw. des alten Besitzers und Datum der Übernahme
  • bei Umzügen die neue Adresse der Tierhaltung

Die MitarbeiterInnen der Unteren Naturschutzbehörde stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung:

Bergneustadt, Engelskirchen, Gummersbach, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht, Radevormwald, Reichshof, Waldbröl, Wiehl, Wipperfürth

Frau Puchberger

Die An- und Abmeldung geschützter Tiere ist gebührenfrei.