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Artenschutz: Hornissen, Wildbienen, Hummeln & Wespen

Beschreibung

Vor allem im Spätsommer, wenn es richtig warm ist, treten häufig Konflikte zwischen Menschen und stechenden Insekten auf. Besonders in den Fokus geraten hierbei Arten, die ihre Nester auch in und an Wohngebäuden bauen und damit in besonderer Nähe zum Menschen leben. In Deutschland kommen über 500 Wildbienenarten, mehr als 30 Hummelarten und 12 Wespenarten vor. In Konflikt mit dem Menschen geraten dabei meist nur zwei Arten, die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe, da diese Arten besonderes Interesse an süßen Getränken und Speisen zeigen.

 

Wildbienen, Hummeln und Hornissen

Wildbienen, Hummeln und Hornissen sind durch die Bundesartenschutzverordnung geschützt. Diese Tiere sind wichtige Bestandteile unseres Ökosystems. Bienen und Hummeln dienen vor allem als Bestäuber für unsere Pflanzen. Hornissen und viele andere Wespenarten wirken über die Nahrungskette, da sie Insektenfresser sind, als Schädlingsvertilger.

Eine Umsiedlung oder Vernichtung ist nur in Ausnahmefällen erlaubt und bedarf der Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde.

 

Wespen

Mit Ausnahme der Hornisse sind Wespenarten keine besonders geschützten Arten im Sinne der Bundesartenschutzverordnung, sie unterliegen jedoch dem allgemeinen Schutz wildlebender Tiere. Das bedeutet Ihre Nester dürfen nicht ohne vernünftigen Grund entfernt werden. Bei Vorliegen eines solchen Grundes bedarf es keiner behördlichen Genehmigung zur Entfernung eines Nestes.

Generell sollten schon aus Sicherheitsgründen, Nester nur von einem Fachmann entfernt werden.

 

Ratschläge zum richtigen Umgang mit den Tieren und Informationen zur Ökologie bietet Ihnen das Informationsblatt vom Arbeitskreis Hornissenschutz des NABU Oberberg (siehe Merkblätter / Vordrucke im rechten Bereich "Downloads"). Hier finden Sie Ansprechpartner in Ihrer Umgebung, die Sie auch gerne persönlich bei Problemen beraten.

Übersichten und Farbtafeln, die Ihnen helfen können einzelne Arten anhand ihres Aussehens oder ihrer Nester voneinander zu unterscheiden, finden Sie auch im Internet unter aktion-wespenschutz.de und unter wildbienen.de (siehe weiterführende Links).

  • 44 Bundesnaturschutzgesetz

Sofern besondere Gründe vorliegen, die die Entfernung eines Hornissennestes notwendig machen, kann ein Antrag auf Befreiung bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt werden. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie im rechten Bereich unter "Downloads".

Bitte lassen Sie sich nach Möglichkeit zuvor durch den Arbeitskreis Hornissenschutz beraten (Ansprechpartner siehe „Informationsblatt vom Arbeitskreis Hornissenschutz“).

Die MitarbeiterInnen der Unteren Naturschutzbehörde stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung:

Engelskirchen, Lindlar, Morsbach, Nümbrecht, Waldbröl, Wiehl

Frau Puchberger

Bergneustadt, Gummersbach, Hückeswagen, Marienheide, Radevormwald, Reichshof, Wipperfürth

Frau Gebhardt

Für die Befreiung zu einer Umsiedlung fällt eine Gebühr von 30,- € an.

Eine Befreiung von artenschutzrechtlichen Tötungsverbot fällt eine Gebühr von 50,- € an.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen