Landschaftsschutz: Eingriffe in Natur und Landschaft

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Landschaftsschutz: Eingriffe in Natur und Landschaft

Grundsätzlich sind - mit wenigen Ausnahmen - alle Bauvorhaben als Eingriff in Natur und Landschaft anzusehen (§§ 13 ff des Bundesnaturschutzgesetzes und § 30 des Landesnaturschutzgesetz NRW), die durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen sind. (Als Bauvorhaben gelten auch Veränderungen der Bodenoberfläche durch Auf- oder Abtragungen.)

Darüber hinaus zählen auch die folgenden Maßnahmen zu den ausgleichspflichtigen Eingriffen, sofern sie nicht wie in den Schutzgebieten grundsätzlich verboten sind:

  • Verlegen ober- und unterirdischer Leitungen
  • Aufschüttungen und Abgrabungen
  • Beseitigung von Hecken, Alleen, Baumreihen, Streuobstwiesen
  • Beseitigung von Tümpeln und Weihern
  • Umwandlung von Wald
  • Ausbau von Gewässern
  • Anlage von Weihnachtbaumkulturen und Schmuckreisigkulturen

 

Detaillierte Informationen zur Eingriffsregelung finden Sie im Merkblatt „Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung“ im rechten Bereich unter "Downloads".

§§ 13 ff. Bundesnaturschutzgesetz und § 30 Landesnaturschutzgesetz

Zur Bearbeitung des Antrages sind, sofern sie nicht schon Bestandteil der Bauantragsunterlagen sind, folgende Unterlagen beizufügen:

  1. Übersichtsplan im Maßstab 1:5000 mit Höhenlinien
  2. Lageplan-Bestand
  3. Lageplan-Planung
  4. Flächenbilanzierung

Bei größeren Eingriffen erfolgt die Flächenbilanzierung über einen landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP). Bei geringfügigen Eingriffen kann ggfls. der Vordruck zur vereinfachten Flächenbilanzierung   verwendet werden (siehe Merkblätter / Vordrucke im rechten Bereich "Downloads").

Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Nachweis über durchgeführten Pflanzungen als Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen bei der Unteren Naturschutzbehörde einzureichen. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie ebenfalls unter „Downloads“.

Die MitarbeiterInnen der Unteren Naturschutzbehörde stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung:

Bergneustadt, Gummersbach, Reichshof,

Frau Gebhardt

Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Radevormwald, Wipperfürth

Herr Töpfer

Morsbach, Nümbrecht, Waldbröl, Wiehl

Frau Wand

Zuständige Einrichtung

  • Naturschutz
      • Umweltamt
      • Moltkestraße 42
      • 51643 Gummersbach

Zuständige Kontaktperson