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Netzwerk Kinderschutz OBK

Beschreibung

Gem. § 9 LKiSchG NRW sollen die Jugendämter Netzwerke zur interdisziplinären Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung bilden (Netzwerke Kinderschutz).

Das Netzwerk Kinderschutz soll die Rahmenbedingungen für eine effektive und schnelle Zusammenarbeit bei möglicher Kindeswohlgefährdung sicherstellen. Hierzu gehören insbesondere

  1. die strukturelle Vernetzung der mit einer möglichen Kindeswohlgefährdung befassten Stellen im Jugendamtsbezirk,
  2. Absprachen zum Verfahren bei möglicher Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII und § 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) und
  3. die Herstellung von Transparenz über Mitteilungswege und die Übermittlung von Informationen gem. § 4 KKG im Kinderschutz.

Das Kreisjugendamt hat diesen Aufgabenbereich in der Sachbearbeitung „Koordination Kinderschutz“ verortet. Das „Netzwerk Kinderschutz OBK“ wird in gemeinsamer Kooperation der Jugendämter innerhalb des Oberbergischen Kreises ausgestaltet.

51/Querschnittsaufgaben

Zuständige Einrichtungen