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Anonymisierte Beratung bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung gem. § 8b SGB VIII
Beschreibung
Alle Personen, die in beruflichem Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall einen Anspruch auf Beratung durch eine erfahrene Fachkraft.
Kurz gesagt: Jeder, der haupt-, nebenberuflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, kann sich bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung kostenfrei beraten lassen.
Dieser Anspruch besteht gegenüber dem Kreisjugendamt und ergibt sich aus § 8b Absatz 1 SGB VIII.
Das Kreisjugendamt hat diese Aufgabe an drei unabhängige Beratungsstellen delegiert.
Weitere Informationen und Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Flyer.
51/Querschnittsaufgaben
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Zuständige Einrichtungen
- Koordination - Kinderschutz
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- Kreisjugendamt
- La Roche-sur-Yon-Straße 18
- 51643 Gummersbach
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