Auskunft über Alleinsorge
Beschreibung
Mütter, die bei der Geburt nicht verheiratet waren und keine gemeinsame Sorge erklärt haben, können sich dies entsprechend im örtlich zuständigen Jugendamt schriftlich bestätigen lassen. Hierzu kann ein Antrag gestellt werden.
Sie können den Antrag schriftlich stellen, sowie sich vorab eine telefonische Beratung (02261 88 5103) einholen.
Benötigt werden Personalausweis der Mutter und Geburtsurkunde des Kindes.
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Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Beistandschaften
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- Kreisjugendamt
- Straße: La Roche-sur-Yon-Straße Hausnummer: 18
- PLZ: 51643 Ort: Gummersbach
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- Telefon:
02261 88-5103 - E-Mail:
beistandschaft@obk.de
- Telefon:
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