Auskunft über Alleinsorge

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Auskunft über Alleinsorge

Mütter, die bei der Geburt nicht verheiratet waren und keine gemeinsame Sorge erklärt haben, können sich dies entsprechend im örtlich zuständigen Jugendamt schriftlich bestätigen lassen. Hierzu kann ein Antrag online gestellt werden.

Sollte dies nicht möglich sein, können Sie den Antrag auch schriftlich stellen, sowie sich vorab eine telefonische Beratung (02261 88 5103) einholen.
Benötigt werden Personalausweis der Mutter und Geburtsurkunde des Kindes.

Zuständige Einrichtung