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Zweite Leichenschau

Beschreibung

Wenn Leichen oder Totgeburten, deren Sterbeort oder Auffindungsort im Oberbergischen Kreis liegt, ins Ausland gebracht werden sollen, ist nach § 17 des Bestattungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BestG NRW) die Ausstellung eines Leichenpasses nach einer zweiten Leichenschau durch den amtsärztlichen Dienst erforderlich.

Ebenso ist eine zweite Leichenschau erforderlich, wenn eine Feuerbestattung vorgesehen ist.

Kosten: 30,- Euro

Ansprechpartner

Zentrale
Telefon: 02261 88-5305
Fax:      02261 88-5300
E-Mail:  amt53@obk.de

Die Leichenschau von akut Verstorbenen wird nicht vom Gesundheitsamt, sondern von den in Klinik und Praxis tätigen Ärzten durchgeführt.

 

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Zuständige Einrichtungen