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Maul- und Klauenseuche

Beschreibung

Stand: 14.01.2025
 
Die Maul- und Klauenseuche ist in Brandenburg ausgebrochen; das Veterinäramt bittet um erhöhte Wachsamkeit in Klauentierbeständen.
 
Im brandenburgischen Landkreis Märkisch-Oderland wurde am Freitag, 10. Januar 2025, die für Klauentiere (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Kameliden und Büffel) sowie für Zoo- und Wildtiere hochansteckende Viruserkrankung „Maul- und Klauenseuche (MKS)“ festgestellt. Betroffen ist ein Bestand mit Wasserbüffeln. Das Land Brandenburg hat notwendige Sperr- und Schutzmaßnahmen eingeleitet. In Nordrhein-Westfalen ist derzeit weder ein Verdachts- noch ein Seuchenfall bekannt. Für Menschen ist die MKS ungefährlich.
 
Die anzeigepflichtige Tierseuche ist hoch ansteckend, mit enormem Tierleid verbunden und löst für Tierhalter große wirtschaftliche Schäden aus. Sie wird entweder von Tier zu Tier oder  indirekt, z. B. über Kleidung, Gegenstände, Speiseabfälle oder infiziertes Futter übertragen. Es sollten daher alle Halterinnen und Halter von Klauentierbeständen ihre Biosicherheitsmaßnahmen überprüfen und konsequent einhalten.
 
Halter von Klauentieren die typische Krankheitssymptome wie Fieber, vermehrten Speichelfluss, eine gerötete Maulschleimhaut oder Bläschen an der Innenfläche der Lippen, am Zahnfleischrand, an Klauen und Zitzen entdecken, sollten umgehend das Veterinäramt kontaktieren, um die Ursache der Symptome abklären zu lassen. Da die Symptome der MKS denen der Blauzungenkrankheit ähneln, muss auch bei diesen Verdachtsfällen eine entsprechende labordiagnostische Abklärungsuntersuchung vorgenommen werden.
 
Auch Wildtiere wie Rot-, Reh- oder Damwild können an der hochinfektiösen Maul- und Klauenseuche erkranken. Jäger sollten daher nicht an Jagden im betroffenen Seuchengebiet und angrenzenden Gebieten teilnehmen, um der Gefahr einer Verschleppung des Virus nach Nordrhein-Westfalen auf diesem Wege zu begegnen.
 
Mit dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche hat Deutschland den MKS-Freiheitsstatus verloren. Das bedeutet, dass der Export von tierischen Produkten erschwert wird. Einzelne Drittländer haben bereits Sperren verhängt.
 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen