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Arzneimittelüberwachung

Beschreibung

Arzneimittel sollen nur gezielt eingesetzt werden. Darum dürfen Sie nicht überall und nur von sachkundigen Personen verkauft werden. Das Gesundheitsamt überwacht die Apotheken und den Einzelhandel.

Alle Betriebe, die Arzneimittel verkaufen, werden in regelmäßigen Abständen durch Mitarbeitende des Gesundheitsamtes kontrolliert. Das Gesundheitsamt überwacht im Oberbergischen Kreis darum Apotheken, Drogeriemärkte, Reformhäuser, Wochenmärkte, Kaufhäuser, Lebensmittelgeschäfte und alle sonstigen Betriebe, die Arzneimittel verkaufen.

Zu unterscheiden sind dabei freiverkäufliche, apothekenpflichtige (nur in Apotheken erhältliche) und verschreibungspflichtige (nur auf Rezept des Arztes erhältliche) Arzneimittel.

Die Apotheken im Oberbergischen Kreis werden regelmäßig besichtigt. Dabei wird geprüft, ob in der Apotheke alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Bei den sonstigen Einzelhändlern, die freiverkäufliche Arzneimittel anbieten, wird überprüft, ob eine besonders geschulte Person (sogenannte sachkundige Person) im Geschäft anwesend ist. Diese Person muss besondere Kenntnisse über Arzneimittel haben, damit auch eine Beratung der Kundschaft stattfinden kann.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen