Einbürgerung

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Einbürgerung

Durch eine Einbürgerung wird die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Sie wird durch einen deutschen Pass oder Personalausweis dokumentiert. Man kann dann an allen deutschen (politischen) Wahlen teilnehmen und in Europa und viele anderen Staaten der Erde freizügig reisen. Die manchmal aufwendige Beschaffung eines gültigen Heimatpasses kann entfallen. Ebenso entfällt die Erfordernis eines Aufenthaltstitels. 

Das Einbürgerungsverfahren ist gebührenpflichtig. In der Regel müssen 255 € pro Person bezahlt werden. Bei Kindern, die miteingebürgert werden sollen, wird die Gebühr auf 51 € pro Kind ermäßigt. Gebühren des Heimatstaates für eine Ausbürgerung können dazu kommen.

Sie können eingebürgert werden, wenn Sie folgende VORAUSSETZUNGEN erfüllen (in den Verlinkungen werden die einzelnen Punkte ergänzend erläutert):

  • acht Jahre gewöhnlicher rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet (kürzere Aufenthaltszeiten aus besonderem Anlass möglich)
  • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, eine blaue Karte EU, oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die ihrem Zweck nach zu einem dauerhaften Aufenthalt führen kann
  • Sicherstellung des Lebensunterhalts für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige aus eigenen Mitteln, ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II (Ausnahme möglich)
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat (geringfügige Vergehen können unschädlich sein)
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
  • Bereitschaft zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit (Ausnahme möglich, z.B. bei EU-Bürgerschaft)
  • schriftlicher Antrag (Formular) der betroffenen Person,
    bei Minderjährigen von den gesetzlichen Vertretern unterschrieben.

Notwendige Unterlagen sind mindestens (Geburts- und Heiratsurkunden bitte im Original, ggf. mit beglaubigter Übersetzung vorlegen)

  • Gültiger Pass und elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
  • Eigene Geburtsurkunde
  • Ggf. eigene Heiratsurkunde
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse
  • Bescheinigung über den bestandenen Einbürgerungstest bzw. Test "Leben in Deuscthland" (LiD) oder Abschlusszeugnis mind. deutsche Hauptschule
  • Einkommensnachweis

Welche Behörde ist sonst noch zuständig?

Der Einbürgerungsantrag wird bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung am eigenen Wohnort (Rathaus) aufgenommen und mit allen notwendigen Unterlagen an den Kreis weitergeleitet.

Weiteres, z. B. zum Einbürgerungstest oder zu Deutschkursen, erfahren Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unter www.bamf.de (siehe rechts).