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Einbürgerung
Kurzbeschreibung
Kontaktdaten Einbürgerung
Buchstabe A - Ha
Frau C. Köster
Telefon: +49 2261 88-3215
Mail: ordnung85@obk.de
Buchstabe Hb - Z
Frau Akgün
Telefon: +49 2261 88-3211
Mail: ordnung91@obk.de
Beschreibung
Ihre Rechte nach dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Durch eine Einbürgerung erwerben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger.
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erwerben Sie eine Reihe von Rechten:
- Allgemeines Wahlrecht
- Erlangung der sog. Deutschengrundrechte
(Art. 8 GG: Versammlungsfreiheit, Art. 9 Abs. 1 GG: Vereinigungsfreiheit, Art. 11 GG: Freizügigkeit, Art. 12 GG: Berufsfreiheit) - Unverwirkbares Aufenthaltsrecht
- Zugang zum Beamtenstatus
- EU-Freizügigkeit
- Konsularischen Schutz im Ausland
- Visafreiheit in vielen Ländern der Welt
Einbürgerungsvoraussetzungen
Für weitere Erläuterungen und etwaige Ausnahmen klicken Sie den Link unter den jeweiligen Unterpunkten
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts am 27.06.2024 wird es nicht mehr verlangt, seine bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Mehrstaatigkeit wird generell hingenommen (s. Merkblatt).
- fünf Jahre rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (Loyalitätserklärung)
- Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft, für den Schutz jüdischen Lebens und zum friedlichen Zusammenleben der Völker (Information / Erklärung)
- Sicherstellung des Lebensunterhaltes für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen ohne Bezug von Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe oder Grundsicherung (SGB XII)
- keine Verurteilung wegen einer Straftat
- Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache, die dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen
- Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest / Test Leben in Deutschland)
- keine gleichzeitig bestehende Ehe mit mehreren Ehegatten
- Achtung der im Grundgesetz festgelegten Gleichberechtigung von Mann und Frau
Einbürgerungsgebühr
- 255,- € pro Person
- 51,- € pro minderjähriges Kind, das zusammen mit den Eltern oder einem Elternteil eingebürgert wird
Verfahren
Antragstellung
Die Einbürgerung müssen Sie beantragen. Jeder Einbürgerungsbewerber, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, stellt einen eigenen Einbürgerungsantrag. Bei gesetzlich Betreuten ist ein Betreuerausweis bzw. bei Einrichtung der Betreuung bis 2022 eine Bestallungsurkunde als Nachweis der rechtlichen Betreuung einzureichen.
Die Antragstellung erledigen Sie im Rathaus (Bürgerservice, teilweise auch Standesamt) Ihres Wohnortes. Dort erhalten Sie das Antragsformular, das Sie auch dort in Gegenwart einer Amtsperson unterschreiben. Damit wird Ihre Unterschrift beglaubigt. Ebenfalls erhalten Sie dort eine Aufstellung der mit einzureichenden Unterlagen.
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Eltern (beide) den Antrag stellen und unterschreiben. Im Falle von alleinigem Sorgerecht ist dieses nachzuweisen (Negativbescheinigung des Jugendamtes oder gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss).
Im Laufe des Jahres 2024 wird die Möglichkeit der digitalen Antragstellung freigeschaltet werden. Dann finden Sie hier dazu weitere Informationen.
Daneben wird weiterhin die persönliche Antragstellung bei Ihrer Stadt oder Gemeinde möglich sein.
Prüfung und Bearbeitung
Ihr vollständiger Antrag wird uns von Ihrer Stadt oder Gemeinde zugeleitet. Sie erhalten dann zeitnah eine Eingangsbestätigung mit Aufforderung zur Zahlung der Vorschussgebühr (191,- €). Nach Eingang der Gebühr wird Ihr Antrag hier umfassend geprüft. Wir machen die sog. Sicherheitsabfragen bei verschiedenen Behörden (z.B. Bundeszentralregister, Polizei, Verfassungsschutzbehörden etc.), holen je nach Einzelfall weitere Auskünfte ein, z.B. beim Jobcenter, Wohngeldstelle, Sozialamt, bei Gerichten, Staatsanwaltschaften etc.
Außerdem wird Ihre Ausländerakte ausgewertet, um festzustellen, ob Sie einen einbürgerungstauglichen Aufenthaltstitel besitzen und die erforderlichen Mindestaufenthaltszeiten erfüllen.
Einbürgerung
Wenn alle Voraussetzungen für die Einbürgerung positiv festgestellt wurden, wird hier Ihre Einbürgerungsurkunde ausgestellt und Sie erhalten unaufgefordert eine schriftliche Einladung zu einem Einbürgerungstermin. Dabei wird Ihnen die Einbürgerungsurkunde persönlich ausgehändigt. Ab diesem Moment besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Einbürgerungsurkunde ist ein Unikat und belegt den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.
Mit der Einbürgerungsurkunde können Sie dann die deutschen Personaldokumente (Personalausweis und Reisepass) beim Bürgerservice Ihres Wohnortes beantragen. Hierzu und zu etwaigen Besonderheiten Ihrer Namensführung erhalten Sie bei der Einbürgerung gesonderte Hinweisblätter.
zum Nachweis der Identität, Staatsangehörigkeit und des Aufenthaltsstatus
- gültiger Heimatpass, Ausweis (z.B. auch Reiseausweis für Flüchtlinge) oder Ausweisersatz
- elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
- abgelaufener Heimatpass und/oder Identitätskarte
zum Nachweis der Identität und des Personenstandes
- eigene Geburtsurkunde (bei ausländischen Urkunden stets mit Übersetzung eines für die deutschen Gerichte ermächtigten Übersetzers)
- Geburtsurkunde der miteinzubürgernden Kinder/des miteinzubürgernden Ehegatten
- Heiratsurkunde bzw. deutsche Eheurkunde
- Scheidungsurteil / Sterbeurkunde des früheren Ehegatten
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse
Nachweis staatsbürgerlicher Kenntnisse
Einkommensnachweise + bei Arbeitnehmern Arbeitgeberbescheinigung
In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig sein, z.B.:
- bei Selbstständigen: Nachweis über Krankenversicherungsschutz und ausreichende private Altersvorsorge, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt/Gemeinde und des Finanzamtes, Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis, Einkommensteuerbescheid etc.
- Nachweis zum Sorgerecht / gesetzliche Vertretung, z.B. Negativbescheinigung des Jugendamtes, Sorgerechtsbeschluss, Betreuerausweis, etc.
- Nachweise zum Bestehen oder Nichtbestehen weiterer Staatsangehörigkeiten
Bei der Antragstellung erhalten Sie eine Übersicht, welche Unterlagen in Ihrem Fall notwendig sind. Die spätere Nachforderung weiterer Unterlagen durch die Einbürgerungsbehörde kann möglich sein.
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Weiteres, z. B. zum Einbürgerungstest oder zu Deutschkursen, erfahren Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unter www.bamf.de (siehe rechts).
Welche Behörde ist sonst noch zuständig?
Der Einbürgerungsantrag wird bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung am eigenen Wohnort (Rathaus) aufgenommen und mit allen notwendigen Unterlagen an den Kreis weitergeleitet.
Downloads
- 32_2_Arbeitgeberbescheinigung
- 32_2_Erklaerung zur historischen Verantwortung
- 32_2_Info Bekenntnis besondere Verantwortung Deutschlands
- 32_2_Loyalitätserklärung und Info
- 32_2_Merkblatt Aufenthaltszeiten im Inland
- 32_2_Merkblatt ausreichende Deutschkenntnisse
- 32_2_Merkblatt Bekenntnis besondere Verantwortung
- 32_2_Merkblatt erforderlicher Aufenthaltsstatus
- 32_2_Merkblatt geklärte Identität
- 32_2_Merkblatt Sicherstellung des Lebensunterhaltes
- 32_2_Merkblatt staatsbürgerliche Kenntnisse
- 32_2_Merkblatt Straffreiheit
- 32_2_Merkblatt Unterlagen
- 32_2_Merkblatt Verlust der Staatsangehoerigkeit
- 32_2_Merkblatt zur Loyalitätserklärung
Zuständige Einrichtungen
- Aufenthalt und Staatsangehörigkeit
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- Kreisordnungsamt
- Stahlstraße 5
- 51645 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-3215
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E-Mail: ordnung85@obk.de
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-3211
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E-Mail: ordnung91@obk.de
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