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Jagdschein

Beschreibung

Staatliche Erlaubnis zur Ausübung der Jagd

 

Ablauf des Verwaltungsverfahrens

Auf Grund des Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems vom 25.10.2024 wurde u. a. das Bundesjagdgesetz und das Waffengesetz geändert. Eine wesentliche Neuerung ist, dass bei der Jagdscheinerteilung oder -verlängerung ab sofort nicht mehr die Unteren Jagdbehörden (UJB) die persönliche Zuverlässigkeit und Eignung der antragstellenden Personen überprüfen, sondern die Waffenbehörden (WB). Diese ist innerhalb der Verwaltungsstruktur des Oberbergischen Kreises bei der Kreispolizeibehörde angeordnet.

Bitte richten Sie zukünftig Ihren Antrag auf Ersterteilung oder Verlängerung Ihres Jagdscheines formlos an die UJB und fügen eine Kopie Ihres Personalausweises bei. Sie können zur Antragstellung das Mailpostfach jagdschein@obk.de nutzen.

In dieser frühen Phase der Antragstellung benötigen wir noch nicht Ihren gültigen Jagdschein.

Ihre persönliche Vorsprache bei der UJB ist nicht mehr zwingend erforderlich. Die UJB fragt auf der Grundlage Ihres Antrages Ihre Zuverlässigkeit und Eignung bei der WB ab. Sobald die UJB von der WB die Unbedenklichkeitserklärung zu Ihrer Person erhalten hat, teilt sie Ihnen dies unter Aufforderung zur Einreichung der noch fehlenden Originalunterlagen wie z. B. Ihrem Jagdschein und dem Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung mit.

Bis es soweit ist, kann eine längere Bearbeitungszeit entstehen.
Bitte sehen Sie trotzdem von Sachstandsanfragen ab.

Um den bisherigen Service von Onlineterminen für die Jägerinnen und Jäger weiter zu ermöglichen, bietet die UJB für die Kunden, die zur Komplettierung der Antragsunterlagen aufgefordert wurden, weiterhin eine Online-Terminvergabe an. Ein entsprechender Vorsprachetermin kann unter dem Link hier online gebucht werden. Sofern die personellen und zeitlichen Voraussetzungen zur unmittelbaren Verlängerung vorliegen, wird Ihr Jagdschein im Rahmen der online vereinbarten Vorsprache verlängert.

Entscheiden Sie sich dazu, der UJB die komplettierenden Unterlagen postalisch einzureichen, senden wir Ihnen den Jagdschein nach Abschluss der Bearbeitung gerne mit einem Gebührenbescheid ebenfalls postalisch zurück.

 

  • Personalausweis
  • Gültige Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der UJB für den
    gewünschten Geltungszeitraum des Jagdscheines (kein Vertrag oder Beitragsrechnung!)
  • Bei Erstausstellung: Zeugnis Jägerprüfung, Passfoto
  • Bei Verlängerung: bisheriger Jagdschein, ggf. Passfoto
  • Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer

Befristet auf 14 Tage, ein, zwei oder drei Jahre.

Jagdscheinarten und Gebühren

Tagesjagdschein               (14 Tage Gültigkeit)         15 €

Jahresjagdschein              (ein Jahr Gültigkeit)         35 €

                                       (zwei Jahre Gültigkeit)     50 €

                                       (drei Jahre Gültigkeit)      65 €

 

Tagesfalknerjagdschein    (14 Tage Gültigkeit)         15 €

Jahresfalknerjagdschein   (ein Jahr Gültigkeit)         20 €

                                      (zwei Jahre Gültigkeit)     30 €

                                      (drei Jahre Gültigkeit)      35 €

 

Jugendjahresjagdscheine  (14 Tage)                         15 €

                                      (ein Jahr)                         20 €

                                      (zwei Jahre)                     30 €

                                      (drei Jahre)                      35 €

Jugendfalknerjagdschein   (ein Jahr)                         15 €

                                       (zwei Jahre)                     20 €

                                       (drei Jahre)                      25 €

 

Jungendjagdscheine (ab 16 Jahre) mit Einwilligungserklärung
erziehungsberechtigter Person

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen