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Dienstleistungsinformationen
Jagdschein
Staatliche Erlaubnis zur Ausübung der Jagd.
Ablauf des Verwaltungsverfahrens
Zur Überprüfung der körperlichen Eignung der antragstellenden Person ist deren persönliche Vorsprache bei der unteren Jagdbehörde (UJB) grundsätzlich erforderlich. Die diesbezüglichen coronabedingten Erleichterungen der letzten Jahre sind aufgehoben. In geregelten Ausnahmefällen kann, alternativ zur persönlichen Vorsprache bei der UJB, ein amts- oder fachärztliches Zeugnis über die körperliche Eignung zur uneingeschränkten Jagdausübung vorgelegt werden.
Für die reine persönliche Abgabe der Unterlagen bei der UJB benötigen Sie keinen Termin. Der Jagdschein wird Ihnen nach Fertigstellung mit Gebührenbescheid postalisch an Ihre Wohnanschrift zugesandt.
Sollten Sie uns Ihre Unterlagen postalisch zusenden, nehmen wir, vorzugsweise per E-Mail, Kontakt zu Ihnen auf, wenn Sie Ihren Jagdschein bei uns abholen können. Für die reine Abholung des Jagdscheines ist ebenfalls kein Termin erforderlich.
Sofern Sie eine unmittelbare Vorprüfung Ihrer Unterlagen wünschen ist eine vorherige Terminabsprache (telefonisch oder per E-Mail) erforderlich. Nach Vollständigkeitsprüfung Ihrer Antragsunterlagen wird Ihr Jagdscheinantrag unverzüglich bearbeitet und abschließend beschieden.
- Personalausweis
- Gültige Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der UJB für den gewünschten Geltungszeitraum des Jagdscheines (Kein Vertrag oder Beitragsrechnung!)
- Bei Erstausstellung: Zeugnis Jägerprüfung, Passfoto
- Bei Verlängerung: bisheriger Jagdschein, ggf. Passfoto
- Kontaktdaten: E-Mailadresse und/oder Telefonnummer
Befristet auf 14 Tage, ein, zwei oder drei Jahre.
Jagdscheinarten und Gebühren
Tagesjagdschein (14 Tage Gültigkeit) 15 €
Jahresjagdschein (ein Jahr Gültigkeit) 35 €
(zwei Jahre Gültigkeit) 50 €
(drei Jahre Gültigkeit) 65 €
Tagesfalknerjagdschein (14 Tage Gültigkeit) 15 €
Jahresfalknerjagdschein (ein Jahr Gültigkeit) 20 €
(zwei Jahre Gültigkeit) 30 €
(drei Jahre Gültigkeit) 35 €
Jugendjahresjagdscheine (14 Tage) 15 €
(ein Jahr) 20 €
(zwei Jahre) 30 €
(drei Jahre) 35 €
Jugendfalknerjagdschein (ein Jahr) 15 €
(zwei Jahre) 20 €
(drei Jahre) 25 €
Jungendjagdscheine (ab 16 Jahre) mit Einwilligungserklärung erziehungsberechtigter Person
Zuständige Einrichtung
- Allgemeine Gefahrenabwehr und Aufsicht
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- Kreisordnungsamt
- Stahlstraße 5
- 51645 Gummersbach
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Zuständige Kontaktperson
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Profil: Link
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Telefon: +49 2261 88-3207
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E-Mail: ordnung07@obk.de
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