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Jagdschein

Beschreibung

Staatliche Erlaubnis zur Ausübung der Jagd.

Ablauf des Verwaltungsverfahrens

Zur Überprüfung der körperlichen Eignung der antragstellenden Person ist deren persönliche Vorsprache bei der unteren Jagdbehörde (UJB) grundsätzlich erforderlich. In geregelten Ausnahmefällen kann, alternativ zur persönlichen Vorsprache bei der UJB, ein amts- oder fachärztliches Zeugnis über die körperliche Eignung zur uneingeschränkten Jagdausübung vorgelegt werden.

Um den Service für die Jägerinnen und Jäger zu verbessern und lange Bearbeitungs- und Wartezeiten zu vermeiden, führt die UJB für die persönliche Abgabe der kompletten Antragsunterlagen erstmals eine Online-Terminvergabe ein.

Ein entsprechender Vorsprachetermin kann hier online gebucht werden. Es sind ausreichende Terminkontingente für die Vorsprachezeit von Januar bis März vorhanden.

Sofern die fachlichen und zeitlichen Voraussetzungen zur Verlängerung vorliegen, wird der Jagdschein im Rahmen der online vereinbarten Vorsprache verlängert. Ansonsten wird der Jagdschein nach Abschluss der Bearbeitung mit dem Gebührenbescheid postalisch zugesandt.

 

  • Personalausweis
  • Gültige Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der UJB für den gewünschten Geltungszeitraum des Jagdscheines (kein Vertrag oder Beitragsrechnung!)
  • Bei Erstausstellung: Zeugnis Jägerprüfung, Passfoto
  • Bei Verlängerung: bisheriger Jagdschein, ggf. Passfoto
  • Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer

Befristet auf 14 Tage, ein, zwei oder drei Jahre.

Jagdscheinarten und Gebühren

Tagesjagdschein               (14 Tage Gültigkeit)         15 €

Jahresjagdschein              (ein Jahr Gültigkeit)         35 €

                                       (zwei Jahre Gültigkeit)     50 €

                                       (drei Jahre Gültigkeit)      65 €

 

Tagesfalknerjagdschein    (14 Tage Gültigkeit)         15 €

Jahresfalknerjagdschein   (ein Jahr Gültigkeit)         20 €

                                      (zwei Jahre Gültigkeit)     30 €

                                      (drei Jahre Gültigkeit)      35 €

 

Jugendjahresjagdscheine  (14 Tage)                         15 €

                                      (ein Jahr)                         20 €

                                      (zwei Jahre)                     30 €

                                      (drei Jahre)                      35 €

Jugendfalknerjagdschein   (ein Jahr)                         15 €

                                       (zwei Jahre)                     20 €

                                       (drei Jahre)                      25 €

 

Jungendjagdscheine (ab 16 Jahre) mit Einwilligungserklärung erziehungsberechtigter Person

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen