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Monatliche Streckenmeldung Schwarzwild im Rahmen der ASP-Bekämpfung

Beschreibung

Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP);

Aufhebung monatliche Berichtspflicht

Auf Grund eines Aufhebungserlasses des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV) vom 01.10.2025 ist die Pflicht zur monatlichen Abgabe der Schwarzwildstreckendaten aufgehoben worden.

Die Untere Jagdbehörde bedankt sich für Ihre Mitarbeit.

§ 22 (8) Landesjagdgesetz NRW (LJG)

Formular mtl. Streckenmeldung Schwarzwild

Kreisordnungsamt

Bis zum 05. des Folgemonates

Das nachhaltige Fristversäumnis der Streckenmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann gem. § 55 Absatz 2 Nr. 3 LJG geahndet werden. 

Sie sind Pächter bzw. Pächterin eines Jagdbezirkes im OBK

Siehe obiger Infotext

keine

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen