Monatliche Streckenmeldung Schwarzwild im Rahmen der ASP-Bekämpfung
Beschreibung
Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP);
Aufhebung monatliche Berichtspflicht
Auf Grund eines Aufhebungserlasses des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV) vom 01.10.2025 ist die Pflicht zur monatlichen Abgabe der Schwarzwildstreckendaten aufgehoben worden.
Die Untere Jagdbehörde bedankt sich für Ihre Mitarbeit.
§ 22 (8) Landesjagdgesetz NRW (LJG)
Formular mtl. Streckenmeldung Schwarzwild
Kreisordnungsamt
Bis zum 05. des Folgemonates
kurzfristig
Siehe auch Allgemeinverfügung zur monatlichen Streckenmeldung Schwarzwild:
Das nachhaltige Fristversäumnis der Streckenmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann gem. § 55 Absatz 2 Nr. 3 LJG geahndet werden.
Sie sind Pächter bzw. Pächterin eines Jagdbezirkes im OBK
Siehe obiger Infotext
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keine
Zuständige Einrichtungen
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Allgemeine Gefahrenabwehr und Aufsicht
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- Kreisordnungsamt
- Straße: Stahlstraße Hausnummer: 5
- PLZ: 51645 Ort: Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02261 88-3206
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E-Mail: ordnung06@obk.de