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Altlastenauskunft

Kurzbeschreibung

Auskunft aus dem Altlast-Verdachtsflächen-Kataster

Die „Altlastenfreiheit“ von Grund und Boden ist von Interesse, wenn ein Grundstück erworben, bebaut oder in seiner Nutzung geändert werden soll.
Auch sind Hinweise nützlich, ob beim Bauen schädlicher Bodenaushub anfallen kann, der mit höheren Kosten zu entsorgen ist.

Schriftliche Auskünfte aus dem Altlast-Verdachtsflächen-Kataster des Oberbergischen Kreises können Eigentümer, Käufer, Bauherren, bevollmächtigte oder beauftragte Personen bei der Unteren Bodenschutzbehörde erhalten.

Bei Fragen können Sie gerne Kontakt zu den Ansprechpartner/innen der Unteren Bodenschutzbehörde aufnehmen.

 

 

Für die Erteilung von Auskünften aus dem Altlast-Verdachtsflächen-Kataster fallen Gebühren an.

Diese richten sich nach den Vorgaben gemäß Tarifstelle 4.5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW).

Es wird der Verwaltungs- bzw. Zeitaufwand berücksichtigt und ein Gebührenbescheid zugesandt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen