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Altlastenauskunft
Kurzbeschreibung
Auskunft aus dem Altlast-Verdachtsflächen-Kataster
Die „Altlastenfreiheit“ von Grund und Boden ist von Interesse, wenn ein Grundstück erworben, bebaut oder in seiner Nutzung geändert werden soll.
Auch sind Hinweise nützlich, ob beim Bauen schädlicher Bodenaushub anfallen kann, der mit höheren Kosten zu entsorgen ist.
Schriftliche Auskünfte aus dem Altlast-Verdachtsflächen-Kataster des Oberbergischen Kreises können Eigentümer, Käufer, Bauherren, bevollmächtigte oder beauftragte Personen bei der Unteren Bodenschutzbehörde erhalten.
Eine gute Breitbandversorgung des Oberbergischen Kreises ist für die Bevölkerung, insbesondere auch Familien, und die Wirtschaft sowohl ein bedeutender harter wie auch weicher Standortfaktor. Dies wird nicht zuletzt durch die strategischen Ziele des Oberbergischen Kreises deutlich, in denen der Breitbandausbau in den Handlungsfeldern
03 – Den Wirtschaftsstandort Oberberg nachhaltig optimieren
04 – Die Wohn- und Lebensqualität verbessern und
05 – Die Infrastruktur verbessern
seinen hervorgehobenen Niederschlag findet.
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht ist es erforderlich, die vorgesehene Trasse auf die Durchschneidung bzw. Berührung von Altlast- bzw. Altlastverdachtsflächen zu überprüfen. Hierzu hat der Projektträger der Unteren Bodenschutzbehörde die Anzeige der Breitbandverkabelung mit einem Auszug aus der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1:10.000 zur Prüfung vorzulegen. Das zu überprüfende Gebiet darf maximal die Fläche einer Kommune beinhalten. Die Prüfung ist nach Aufwand gebührenbewährt.
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Bei Fragen können Sie gerne Kontakt zu den Ansprechpartner/innen der Unteren Bodenschutzbehörde aufnehmen.
Für die Erteilung von Auskünften aus dem Altlast-Verdachtsflächen-Kataster fallen Gebühren an.
Diese richten sich nach den Vorgaben gemäß Tarifstelle 4.5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW).
Es wird der Verwaltungs- bzw. Zeitaufwand berücksichtigt und ein Gebührenbescheid zugesandt.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bodenschutz
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- Umweltamt
- Moltkestraße 42
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-6732
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E-Mail: brigitte.braun@obk.de
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Telefon: 02261 88-6731
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E-Mail: jessica.fabritius@obk.de
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