Altlast-Verdachtsflächen-Kataster

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Altlast-Verdachtsflächen-Kataster

Altlastenkataster

Im sogenannten Altlast-Verdachtsflächen-Kataster des Oberbergischen Kreises werden durch die Untere Bodenschutzbehörde Informationen über Altlasten und schädliche Bodenveränderungen, z. B. über die örtliche Lage sowie Art und Ausmaß der Verunreinigung von Grundstücken, registriert.

Sind im Untergrund sogenannte Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden, können durch schädliche Stoffe und Substanzen Gefahren für die Umwelt und den Menschen hervorrufen werden.

Nicht nur Boden, Pflanzen und das Grundwasser, sondern auch Raumluft und die Bausubstanz können belastet sein und in der Folge den Menschen als Nutzer von Boden und Gebäuden schädigen.

In diesem Altlast-Verdachtsflächen-Kataster sind etwa 650 Flächen enthalten (Stand: Nov. 2020), die sich in den 13 kreisangehörigen Städten und Gemeinden befinden. Dabei handelt es sich um ca. 310 Altablagerungen und 340 Altstandorte.

Hinzu kommen noch zahlreiche Flächen mit einem Anfangsverdacht.

Dieses Kataster wird laufend fortgeschrieben und ergänzt.

Soll ein Grundstück erworben, bebaut oder in seiner Nutzung geändert werden, ist seine „Altlastenfreiheit“ von Interesse.

Mit einem Antrag bei der Unteren Bodenschutzbehörde können Eigentümer, Käufer, Bauherren, bevollmächtigte oder beauftragte Personen eine schriftliche Altlastenauskunft erhalten (siehe rechts).

Bei Fragen können Sie gerne Kontakt zu den Ansprechpartner/innen der Unteren Bodenschutzbehörde aufnehmen.

Zuständige Einrichtung

  • Bodenschutz
      • Umweltamt
      • Moltkestraße 42
      • 51643 Gummersbach

Zuständige Kontaktperson