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Kfz - Steuer und SEPA-Lastschriftmandat
Beschreibung
Die Kfz-Steuer wird im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
Bitte füllen Sie dafür ein SEPA-Lastschriftmandat (siehe rechts) aus und unterschreiben es.
SEPA – abweichender Kontoinhaber
- Wenn eine andere Person als der Halter die Steuern zahlt, füllt diese Person den oberen Teil mit ihren Bankdaten aus und unterschreibt. Der Halter unterschreibt den unteren Teil mit der separaten Erklärung.
SEPA - zuständige Behörde
- Weitere Fragen zur Kfz-Steuer und zum SEPA-Lastschriftverfahren beantwortet Ihnen das Zollamt (siehe rechts).
Zulassung durch Dritte
- Informationen bei Zulassung durch Dritte (siehe rechts) (Autohändler, Zulassungsdienste, Verwandte und Bekannte des Fahrzeughalters)
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Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Kfz-Angelegenheiten
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- Straßenverkehrsamt
- Gummersbacher Straße 41a
- 51645 Gummersbach
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