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Der Kreiswahlleiter ist für die ordnungsgemäße Durchführung aller im Oberbergischen Kreis stattfindenden allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen Wahlen zuständig. Dies sind:

  • die Europawahl alle fünf Jahre
  • die Bundestagswahl alle vier Jahre
  • die Landtagswahl alle fünf Jahre
  • die Kommunalwahl (= Kreistags-, Landrats-, Rats- und Bürgermeisterwahl) alle fünf Jahre

In der Regel ist der Landrat Kreiswahlleiter für den Oberbergischen Kreis, in Ausnahmefällen, z.B. bei eigener Kandidatur zur Kommunalwahl, muss das Amt jedoch niedergelegt werden. In diesem Fall wird meist seine Stellvertretung im Amt die Kreiswahlleitung übernehmen.

Die Vorbereitung und Durchführung der jeweiligen Wahl liegt in Händen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden – dazu gehört unter anderem, Wahlhelfer einzuberufen, das Wählerverzeichnis zu führen, Wahlbenachrichtigungen zu versenden, Wahlbüros einzurichten sowie Stimmen auszuzählen.

Im Wahlbüro der Kreisverwaltung laufen die Fäden zusammen. Dort werden unter anderem die Wahlvorschläge eingereicht und vorab geprüft sowie die Stimmzettel in Auftrag gegeben.
Der Kreiswahlausschuss entscheidet außerdem über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge und über die Feststellung des amtlichen Endergebnisses.

Die Wahlergebnisse und weitere Infos zu den einzelnen Wahlen finden Sie unter www.obk.de/cms200/kreis/wahlen/ oder rechts unter "Wahlergebnisse und weitere Infos". 

Nach den Wahlgesetzen gelten besondere Fristen und Formvorschriften, die für die Einreichung von Wahlvorschlägen zwingend einzuhalten sind. Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit dem Kreiswahlbüro auf.

Es entstehen keine Kosten.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson