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Kreiseigene Grundstücke und Immobilien

Beschreibung

Verkauf von kreiseigenen Grundstücken

und

Erwerb von Grundvermögen - für Verwaltungszwecke - einschließlich der Bestellung von Rechten des Kreises an Grundeigentum Dritter

sowie

Anmietung von Grundstücken und Gebäuden für Verwaltungszwecke. 

Ausgenommen sind Erwerb und Veräußerung von Straßenland. 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen