Bodenschutz und Altlasten

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Bodenschutz und Altlasten

Böden bilden die Lebensgrundlage und den Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen. Sie stellen einen wichtigen Bestandteil für die Wasser- und Stoffkreisläufe der Erde dar. Als Rohstofflagerstätten und als Standorte für Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion sichern sie Grundbedürfnisse unserer Gesellschaft.

Böden brauchen Tausende von Jahren für ihre Entwicklung und können durch natürliche oder von Menschen verursachte Umweltzerstörungen in kurzer Zeit vernichtet werden.

Informationen u.a. zu Eigenschaften und Verbreitung von Böden hält die Fachwissenschaft „Bodenkunde“ bereit. Darüber hinaus werden Böden seit 2005 am „Weltbodentag“ (siehe rechts) vorgestellt. 

Die Arbeit der Unteren Bodenschutzbehörde zielt darauf ab, schützenswerte Böden zu erhalten, schädliche Einflüsse auf den Boden zu verhindern und belastete Böden zu sichern und zu sanieren.

Damit sollen natürliche Böden für die nächsten Generationen erhalten und geschützt, dem Flächenverbrauch entgegengewirkt sowie schädliche Bodenveränderungen und eventuell damit verbundene Grundwasserschäden beseitigt werden.

Durch die Untere Bodenschutzbehörde werden u.a. Planungen begleitet, die stillgelegte, belastete Betriebsflächen wieder nutzbar machen (sog. Flächenrecycling; Konversion) und damit die städtebauliche Entwicklung von brachliegenden Siedlungsbereichen voranbringen.

Es entstehen z. B. neue Wohn- und Gewerbeflächen, ohne Inanspruchnahme bisher unbebauter Wälder und Wiesen: ein Beitrag zur Bewahrung der oberbergischen Naturlandschaft.

 

Weil Böden zahlreichen Risiken und Gefährdungen ausgesetzt sind, werden sie durch eine spezielle Gesetzgebung geschützt:

Seit dem 1. März 1999 ist das Bundes-Bodenschutzgesetz in Kraft.

Darin werden Altlasten und damit verbundene Begriffe wie folgt definiert:

  • Altstandorte sind Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (z. B. alte Industrie- und Gewerbebetriebe), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
  • Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (z. B. alte Mülldeponien oder wilde Müllkippen), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
  • Altlastverdächtige Flächen sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.
  • Schädliche Bodenveränderungen sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen (z. B. Bodenerosion).
  • Verdachtsflächen sind Grundstücke, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen besteht.

Bei Fragen können Sie gerne Kontakt zu den Ansprechpartner/innen der Unteren Bodenschutzbehörde aufnehmen.

Zuständige Einrichtung

  • Bodenschutz
      • Umweltamt
      • Moltkestraße 42
      • 51643 Gummersbach

Zuständige Kontaktperson