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Dienstleistungsinformationen
Zinsbescheinigung / Zinssenkungsantrag
Die NRW.Bank informiert ihre Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer rechtzeitig über geplante Zinserhöhungen. Gleichzeitig weist sie auf die Möglichkeit hin, dass der Zinssatz auf Antrag für den jeweiligen Zeitraum gesenkt werden kann.
- Antrag auf Ausstellung einer Zinsbescheinigung bzw. Bescheinigung für Festbetragsdarlehen zum Stichtag (siehe rechts)
- Einkommenserklärung für den Sozialen Wohnungsbau (siehe rechts)
- Auflistung erforderliche Unterlagen (siehe rechts)
Es fallen Gebühren in Höhe von 20,00 € an
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Zuständige Einrichtung
- Wohnungsbindung, Wohngeldaufsicht
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- Amt für Soziale Angelegenheiten
- Moltkestraße 42
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktperson
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Profil: Link
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Telefon: +492261 88-5045
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E-Mail: heidi.klein@obk.de
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Profil: Link
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Telefon: +49 2261 88-5044
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E-Mail: angelika.meyer@obk.de
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Telefon: +49 2261 88-5046
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E-Mail: michaela.zenker@obk.de
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