Bodenschutz

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Bodenschutz

Boden ist eine unentbehrliche Lebensgrundlage, ebenso wie Wasser und Luft.

Seit dem 1. März 1999 ist das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG) in Kraft.

Hierin wird erstmalig der Boden als gesetzlich geschütztes Umweltgut betrachtet.

Dieses Gesetz regelt, wie der Boden mit seinen verschiedenen Funktionen über eine Vielzahl von

  • Vorsorgemaßnahmen
  • Beschränkungsmaßnahmen
  • Sicherungsmaßnahmen und
  • Sanierungsmaßnahmen

geschützt werden kann.

Zuständig für die Durchführung dieses Gesetzes ist die Untere Bodenschutzbehörde.

Zu ihren Aufgaben gehört die Erfassung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung/Sicherung von Altablagerungen und Altstandorten (Altlasten), altlastverdächtigen Flächen, schädlichen Bodenveränderungen und Verdachtsflächen sowie sonstigen stofflichen Bodenveränderungen.

Außerdem werden fachtechnische Stellungnahmen u. a. für Planverfahren, Bauvorhaben, Verfahren nach BImSchG, landschafts-, abfall- und wasserrechtliche Verfahren abgegeben.

Bei Fragen können Sie gerne Kontakt zu den Ansprechpartner/innen der Unteren Bodenschutzbehörde aufnehmen.

Zuständige Einrichtung

  • Bodenschutz
      • Umweltamt
      • Moltkestraße 42
      • 51643 Gummersbach

Zuständige Kontaktperson