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Bodenschutz

Beschreibung

Boden ist eine unentbehrliche Lebensgrundlage, ebenso wie Wasser und Luft.

Seit dem 1. März 1999 ist das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG) in Kraft.

Hierin wird erstmalig der Boden als gesetzlich geschütztes Umweltgut betrachtet.

Dieses Gesetz regelt, wie der Boden mit seinen verschiedenen Funktionen über eine Vielzahl von

  • Vorsorgemaßnahmen
  • Beschränkungsmaßnahmen
  • Sicherungsmaßnahmen und
  • Sanierungsmaßnahmen

geschützt werden kann.

Zuständig für die Durchführung dieses Gesetzes ist die Untere Bodenschutzbehörde.

Zu ihren Aufgaben gehört die Erfassung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung/Sicherung von Altablagerungen und Altstandorten (Altlasten), altlastverdächtigen Flächen, schädlichen Bodenveränderungen und Verdachtsflächen sowie sonstigen stofflichen Bodenveränderungen.

Außerdem werden fachtechnische Stellungnahmen u. a. für Planverfahren, Bauvorhaben, Verfahren nach BImSchG, landschafts-, abfall- und wasserrechtliche Verfahren abgegeben.

Bei Fragen können Sie gerne Kontakt zu den Ansprechpartner/innen der Unteren Bodenschutzbehörde aufnehmen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen