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Kfz - Kauf und Verkauf
Beschreibung
Sie möchten ein Fahrzeug kaufen oder verkaufen.
Einige Tipps
- Kaufen oder verkaufen Sie ein Fahrzeug nur mit den vollständigen Fahrzeugpapieren: Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief). Der Käufer braucht beides zum Ummelden.
- Verkäufer: Vor der Übergabe an den Käufer melden Sie Ihr Fahrzeug am besten ab. Vor einem Verkauf ins Ausland melden Sie immer das Fahrzeug ab!
- Der Käufer kann zum Überführen ein Kurzzeit-Kennzeichen oder für den Export ein Zoll-Kennzeichen beantragen.
- Achtung Abzocke!
Kaufvertrag
- Machen Sie auf jeden Fall einen Kaufvertrag. Gute Musterverträge finden Sie auf den Internetseiten von Automobilclubs oder Kfz-Prüfgesellschaften. Dort finden Sie auch weitere Tipps.
- Kfz-Händler haben meist eigene Verträge. Achten Sie darauf, dass alle wichtigen Angaben auch im Händlervertrag enthalten sind.
- Kontrollieren Sie den Personalausweis Ihres Vertragspartners.
Was sollte mindestens im Vertrag stehen?
- Die Personalien von Verkäufer und Käufer: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefon – alles in Druckschrift und eindeutig lesbar!
- Angaben zum Fahrzeug: Hersteller, Typ, Fahrzeug-Ident-Nummer, amtliches Kennzeichen, Datum der Erstzulassung, nächste Hauptuntersuchung
- Zustand des Fahrzeugs, bekannte Schäden
- Bestätigung der Übergabe von Fahrzeug, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, Schlüsseln, ggf. Kennzeichen, Zubehör und Kaufpreis
- Ort, Datum, Unterschrift von Verkäufer und Käufer
Wenn Unterlagen fehlen
- Der Käufer braucht die vollständigen Fahrzeugpapiere, um das Fahrzeug umzumelden.
- Der Verkäufer ist verantwortlich, alle Unterlagen zu übergeben. Wenn etwas fehlt, muss er vor dem Verkauf Ersatz-Papiere beantragen.
- Informationen bei Verlust Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Informationen bei Verlust Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Angemeldetes Fahrzeug – bitte beachten:
- Risiko / Nachteile für den Verkäufer: Wenn Sie ein angemeldetes Fahrzeug verkaufen, bezahlen Sie bis zur Ummeldung Steuern und Versicherung. Sie erhalten ggf. Bußgeldbescheide, bei einem Unfall ändert sich Ihre Schadenfreiheits-Klasse.
- Der Käufer muss das Fahrzeug so bald wie möglich abmelden oder ummelden.
- Der Verkäufer schickt eine Kopie des Vertrages / die Veräußerungsanzeige an seine Kfz-Versicherung und an seine Zulassungsstelle. Für den Oberbergischen Kreis: per Email an zulassung@obk.de oder mit der Post an Oberbergischer Kreis, Straßenverkehrsamt, Gummersbacher Str. 41a, 51645 Gummersbach
- Verkäufer und Käufer sollten Kontakt halten, bis das Fahrzeug abgemeldet oder umgemeldet ist.
Kontakt:
Telefon: 02261 88-3633
E-Mail: zulassung@obk.de
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Zuständige Einrichtungen
- Kfz-Angelegenheiten
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- Straßenverkehrsamt
- Gummersbacher Straße 41a
- 51645 Gummersbach
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