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Baugenehmigungsverfahren (Online)

Beschreibung

Für die Errichtung (Neubau, Anbau, Aufstockung), die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Beseitigung von Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung. Bauliche Anlagen sind:

  • gewerblich genutzte Gebäude
  • landwirtschaftlich genutzte Gebäude
  • Wohngebäude
  • Garage/Carport
  • Abstellraum/Gartenhaus
  • Aufschüttung
  • Abgrabung
  • Lager-, Abstell- oder Ausstellungsplatz


Anträge können Sie ausschließlich in digitaler Form bei uns einreichen.

Hier erreichen Sie unsere Online-Plattform: Onlineantrag

Folgende Antragsarten stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Freistellungsverfahren § 63 
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§64)
  • Baugenehmigungsverfahren §65 BauO (ehemals: normales Baugenehmigungsverfahren)
  • Bauvorbescheid (Bauvoranfrage)
  • Werbeanlagen (§10)

 

Bitte beachten Sie:

  • Beachten Sie bitte, dass dieses Verfahren ausschließlich via Online-Plattform und den zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geführt wird. 

  • Falls für Ihr Vorhaben Baulasten erforderlich sind, müssen Sie diese parallel in Papierform beantragen. Bitte geben Sie in diesen Fällen in den Bauvorlagen zum Baugenehmigungsverfahren einen Hinweis. 

 

Verfahren in der Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO)

Vorhaben, die die Voraussetzungen des § 63 BauO NRW erfüllen, bedürfen keiner Baugenehmigung. Die Bauaufsichtsbehörde nimmt die Unterlagen digital entgegen und leitet diese an die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung weiter. Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung kann innerhalb eines Monats entscheiden, ob sie diesen Antrag im Freistellungsverfahren halten, oder diesen ins Baugenehmigungsverfahren verweist. In diesen Fällen wechselt die Zuständigkeit zur Bauaufsicht des Oberbergischen Kreises, die dann über den Antrag entscheidet. Verbleibt der Antrag in der Genehmigungsfreistellung, kann die Bauherrschaft nach einem Monat mit dem Bauvorhaben beginnen. Sofern die Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor Ablauf dieses Monats schriftlich mitteilt, dass das Vorhaben genehmigungsfrei ist, kann direkt nach Zugang dieses Schreibens mit dem Bau begonnen werden.

Antragsunterlagen

Wir empfehlen Ihnen, für Ihren Bauantrag einen Architekten hinzuzuziehen.
Inwieweit die Beauftragung eines Architekten verpflichtend ist, können Sie auf dem Bauportal.NRW testen.

Ihr Bauantrag ist in der Regel mit folgenden Bauvorlagen einzureichen.

  • Vordruck Bauantrag
    • Bauantrag vereinfachtes Verfahren
    • Bauantrag/Antrag auf Vorbescheid
    • Bauantrag für Werbeanlagen
    • Anzeige der vollständigen Beseitigung von Anlagen
  • Lageplan M 1:500
    Falls der Lageplan nicht von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt wird, muss immer ein aktueller Flurkartenauszug sowie ein Auszug der deutschen Grundkarte enthalten sein
  • Bauzeichnungen M 1:100
  • Baubeschreibung
  • Bautechnische Nachweise
  • Angaben über Erschließung
  • Erhebungsbogen
  • Nachweis der Planvorlageberechtigung des Entwurfsverfassers
    und
  • in Einzelfällen ein amtlicher Lageplan
     

 

Ergänzende Unterlagen zum Bauantrag für gewerbliche Anlagen

  • Betriebsbeschreibung zum Bauantrag für gewerbliche Anlagen 
     

 

Ergänzende Unterlagen zum Bauantrag für land- und
forstwirtschaftliche Anlagen

  • Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben  
  • Anlage zur Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche
    Vorhaben
     

 

Sonstige Unterlagen zum Bauantrag

Im Einzelfall sind Ihrem Antrag noch weitere Unterlagen beizufügen. Wir bitten Sie, dies mit Ihrem Architekten oder Ihren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern des Kreisbauamtes zu klären.
 

 

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Wenn Sie Fragen zum Baugenehmigungsverfahren haben, stehen Ihnen die folgenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung:

 

Abteilungsleitung

Herr Bernhard Baumann
Telefon: 02261 88-6525
Telefax: 02261 88-972-6525
E-Mail: bernhard.baumann@obk.de
Zimmer 05-09

 

Stadt Bergneustadt

Frau Agnes Dick
Telefon: 02261 88-6519
Telefax: 02261 88-972-6519
E-Mail: agnes.dick@obk.de
Zimmer 05-11

 

Gemeinde Engelskirchen, Gemarkung Ründeroth

Herr André Bellingen
Telefon: 02261 88-6520
Telefax: 02261 88-972-6520
E-Mail: andre.bellingen@obk.de
Zimmer 05-10

 

Gemeinde Engelskirchen, Gemarkungen Ober- und Unterengelskirchen

Frau Vanessa Solbach
Telefon: 02261 88-6522
Telefax: 02261 88-972-6522
E-Mail: vanessa.solbach@obk.de
Zimmer 05-05

 

Stadt Hückeswagen

Frau Vivien Löwen
Telefon: 02261 88-6594
Telefax: 02261 88-972-6594
E-Mail: vivien.loewen@obk.de
Zimmer: 05-07

 

Gemeinde Lindlar

Herr Ingo Marter
Telefon: 02261 88-6541
Telefax: 02261 88-972-6541
E-Mail: ingo.marter@obk.de
Zimmer 05-05

 

Gemeinde Marienheide

Herr Arjan Kajtazaj
Telefon: 02261 88-6538
Telefax: 02261 88-972-6538
E-Mail: arjan.kajtazaj@obk.de
Zimmer 05-07

 

Gemeinde Morsbach

Frau Mareike Klüver
Telefon: 02261 88-6529
Telefax: 02261 88-972-6529
E-Mail: mareike.kluever@obk.de
Zimmer 05-11

 

Gemeinde Nümbrecht

Herr Carl Eckhard Palm
Telefon: 02261 88-6593
Telefax: 02261 88-972-6593
E-Mail: carl.palm@obk.de
Zimmer 05-04

 

Gemeinde Reichshof

Frau Sabrina Assmann
Telefon: 02261 88-6527
Telefax: 02261 88-972-6527
E-Mail: sabrina.assmann@obk.de
Zimmer 06-05

 

Stadt Waldbröl

Herr Uwe Klein
Telefon: 02261 88-6528
Telefax: 02261 88-972-6528
E-Mail: uwe.klein@obk.de
Zimmer 05-07

 

Servicezeit des Kreisbauamtes
 

Anschrift der Dienststelle

Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Kreisbauamt
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach

 

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