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Bauantrag (online)
Beschreibung
Bauanträge im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren können Sie sowohl in Papier als auch in digitaler Form bei uns einreichen.
Hier erreichen Sie unsere Online-Plattform: Onlineantrag
Bitte beachten Sie:
- Alle anderen Antragsarten können vorerst nur in Papierform beantragt werden.
- Falls für Ihr Vorhaben Baulasten erforderlich sind, müssen Sie diese parallel in Papierform beantragen. Bitte geben Sie in diesen Fällen in den Bauvorlagen zum Baugenehmigungsverfahren einen Hinweis. Baulasten
Wir empfehlen Ihnen, für Ihren Bauantrag einen Architekten hinzuzuziehen.
Inwieweit die Beauftragung eines Architekten verpflichtend ist, können Sie auf dem Bauportal.NRW testen.
Für Ihren digitalen Bauantrag brauchen Sie in der Regel folgende Unterlagen als PDF-Datei. Bei der Antragstellung mit Assistenten werden die Formulare Bauantrag, Baubeschreibung und Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen automatisch aus den Angaben generiert
Antragsunterlagen:
- Vordruck Bauantrag
- Bauantrag vereinfachtes Verfahren
- Lageplan M 1:500
- Falls der Lageplan nicht von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt wird, muss immer ein aktueller Flurkartenauszug sowie ein Auszug der deutschen Grundkarte enthalten sein
- Bauzeichnungen M 1:100
- Baubeschreibung
- Bautechnische Nachweise
- Angaben über Erschließung
- Erhebungsbogen
- Nachweis der Planvorlageberechtigung des Entwurfsverfassers und
- in Einzelfällen ein amtlicher Lageplan
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
- Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben
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So registrieren Sie sich bei uns
- Für bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser, die regelmäßig bei der Bauaufsicht des Oberbergischen Kreises Bauanträge einreichen, empfehlen wir die Einrichtung eines sogenannten Benutzerzugangs
- Für die Registrierung schicken Sie eine E-Mail an gekos@obk.de
- In der E-Mail müssen lediglich Ihr Name, ggf. Bürobezeichnung, Anschrift und ein Nachweis Ihrer Bauvorlageberechtigung enthalten sein
- Sobald Ihre Zugangsdaten vorliegen, erhalten Sie eine Benachrichtigung und können das Online-Portal nutzen
- Außerdem besteht die Möglichkeit Bauanträge durch die Nutzung eines BundID-Kontos online zu stellen. Hinweise zur Registrierung und weitere Informationen zur Kontoerstellung finden Sie auf der Internetseite der BundID
Antragsstellung mit der BundID:
Vorteile:
- Einfache Anbindung aller Verfahrensbeteiligten z.B. Ihren Entwurfsverfasser
- Übernahme aller Stammdaten aus Ihrer BundID
Empfohlen für alle Bürger/-innen mit einer BundID.
Antragsstellung mit einem Benutzerkonto für Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser:
Vorteile:
- Schnelle Übersicht über alle digital gestellten Anträge
- Kommunikationsplattform mit allen aktuellen Informationen aller Verfahrensbeteiligter
- Beschleunigte Antragsstellung mit Ausfüllhilfen – u.a. durch Übernahme aller Stammdaten aus Ihrem Benutzerkonto
Nachteil:
- Einmalige Registrierung erforderlich (siehe Hinweise)
Empfohlen für alle Entwurfsverfasser, welche regelmäßig Anträge einreichen.
Antragsstellung ohne Registrierung:
Vorteile:
- Niederschwelligster Zugang zum digitalen Baugenehmigungsverfahren
Nachteile:
- Zugang ist beschränkt auf den gestellten Antrag und Antragsteller
- Keine direkte Anbindung des Entwurfsverfassers bzw. der Entwurfsverfasserin. Die Kommunikation läuft ausschließlich über den Zugang des Antragstellers
Empfohlen für alle Bürgerinnen und Bürger die einmalig einen Antrag stellen wollen und auch nicht zwingend einen Entwurfsverfasser oder eine Entwurfsverfasserin benötigen (z.B. Errichtung eines Carports).
Nachdem Ihr Antrag über eines der o. g. Verfahren an uns übermittelt wurde, erhält er ein Aktenzeichen und wird zur Prüfung an den zuständigen Sachbearbeiter verteilt.
Nunmehr wird die Bauherrschaft via Postweg über das Aktenzeichen sowie die Zugangsdaten informiert und auch der Entwurfsverfasser oder die Entwurfsverfasserin wird dem Aktenzeichen zugeordnet. Jetzt kann der Vorgang im Online-Portal aufgefunden werden.
Spätestens nach 14 Tagen sollten Sie per E-Mail über den Upload eines Schreibens zum Stand Ihres Verfahrens informiert werden. Aus Datenschutzgründen sind die von uns erstellten Schreiben nur auf dem Online-Portal einzusehen.
Über Ihre Zugangsdaten können Sie jederzeit auf das Online-Portal zugreifen und eventuell nachgeforderte Unterlagen auch unabhängig von unseren Öffnungszeiten an uns übermitteln.
Bitte beachten Sie, dass im digitalen Antragsverfahren lediglich die Postwege verkürzt werden. Die Verfahrenslaufzeiten sind allerdings in einem großen Maße von der Vollständigkeit sowie der Qualität der vorgelegten Unterlagen abhängig. Es gilt also, je sorgfältiger ein Bauantrag vorbereitet wurde, umso geringer fällt die Bearbeitungszeit bei der Bauaufsichtsbehörde aus.
Wenn Sie Fragen zum digitalen Bauantrag haben, stehen wir Ihnen unter:
gerne zur Verfügung.
Wenn Sie Fragen zum Baugenehmigungsverfahren haben, stehen Ihnen die folgenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung:
Abteilungsleitung
Herr Bernhard Baumann
Telefon 02261 88-6525
Telefax 02261 88-972-6525
E-Mail bernhard.baumann@obk.de
Zimmer 05-09
Stadt Bergneustadt
Frau Azize Madak
Telefon 02261 88-6519
Telefax 02261 88-972-6519
E-Mail azize.madak@obk.de
Zimmer 05-07
Gemeinde Engelskirchen, Gemarkung Ründeroth
Herr Joachim Renkawitz
Telefon 02261 88-6520
Telefax 02261 88-972-6520
E-Mail joachim.renkawitz@obk.de
Zimmer 05-16
Gemeinde Engelskirchen, Gemarkungen Ober- und Unterengelskirchen
Frau Vanessa Solbach
Telefon 02261 88-6522
Telefax 02261 88-972-6522
E-Mail vanessa.solbach@obk.de
Zimmer 05-05
Stadt Hückeswagen
NN
Telefon 02261 88-6507
Telefax 02261 88-972-6507
E-Mail NN
Zimmer 05-11
Gemeinde Lindlar
Herr Ingo Marter
Telefon 02261 88-6541
Telefax 02261 88-972-6541
E-Mail ingo.marter@obk.de
Zimmer 05-05
Gemeinde Marienheide
Herr André Bellingen
Telefon 02261 88-6538
Telefax 02261 88-972-6538
E-Mail andre.bellingen@obk.de
Zimmer 05-10
Gemeinde Morsbach
Frau Mareike Klüver
Telefon 02261 88-6529
Telefax 02261 88-972-6529
E-Mail mareike.kluever@obk.de
Zimmer 05-11
Gemeinde Nümbrecht
Herr Frank Siever
Telefon 02261 88-6593
Telefax 02261 88-972-6593
E-Mail frank.siever@obk.de
Zimmer 05-04
Gemeinde Reichshof
Frau Sabrina Assmann
Telefon 02261 88-6527
Telefax 02261 88-972-6527
E-Mail sabrina.assmann@obk.de
Zimmer 05-04
Stadt Waldbröl
Herr Uwe Klein
Telefon 02261 88-6528
Telefax 02261 88-972-6528
E-Mail uwe.klein@obk.de
Zimmer 05-07
Die Gebühren unterscheiden sich nicht von denen für das analoge Bauantragsverfahren.
Die Höhe hängt vom Einzelfall ab und kann sich auch durch Zu- und Abschläge verändern, beträgt jedoch mindestens 50 €. Sie hängt u. a. vom Rauminhalt und dem Rohbauwert Ihres Vorhabens ab.
Baulasten, Befreiungen, Abweichungen und anderes werden gesondert berechnet.
Die Gebühr wird auf Basis der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ggfls. in Verbindung mit der Dienstanweisung des Oberbergischen Kreises über die Erhebung von Gebühren in baurechtlichen Angelegenheiten errechnet.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Engelskirchen, Hückeswagen, Nümbrecht, Morsbach, Reichshof
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- Kreisbauamt
- Moltkestraße 42
- 51643 Gummersbach
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- Bergneustadt, Lindlar, Waldbröl, Marienheide
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- Kreisbauamt
- Moltkestraße 42
- 51643 Gummersbach
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