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Werbeanlagen (Online)

Beschreibung

Bauanträge für Werbeanlagen (vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren) können Sie sowohl in Papierform als auch in digitaler Form bei uns einreichen.

Hier erreichen Sie unsere Online-Plattform: Onlineantrag

Folgende Antragsarten können Sie bereits in digitaler Form einreichen:

 

Bitte beachten Sie:

  • Sollten Sie sich für ein digitales Antragsverfahren entscheiden, beachten Sie bitte, dass dieses Verfahren ausschließlich via Online-Plattform und den zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geführt wird. 

  • Falls für Ihr Vorhaben Baulasten erforderlich sind, müssen Sie diese parallel in Papierform beantragen. Bitte geben Sie in diesen Fällen in den Bauvorlagen zum Baugenehmigungsverfahren einen Hinweis. Baulasten

 

Wir empfehlen Ihnen, für Ihren Bauantrag einen Architekten hinzuzuziehen.
Inwieweit die Beauftragung eines Architekten verpflichtend ist, können Sie auf dem Bauportal.NRW testen.

Für Ihren digitalen Antrag für Werbeanlagen brauchen Sie in der Regel folgende Unterlagen als PDF-Datei (§14 BauPrüfVO). Bei der Antragstellung mit Assistenten wird das Formular Bauantrag Werbeanlagen automatisch aus den Angaben generiert.

Antragsunterlagen:

  • Vordruck Bauantrag
    • Bauantrag Werbeanlagen
  • Lageplan M 1:500 oder aktueller Flurkartenauszug mit Eintragung des geplanten Standortes 
  • Bauzeichnungen M 1:50 mit Beschreibung der Werbeanlage
  • Farbiges Foto oder Fotomontage
  • Angabe über die veranschlagten Herstellungskosten

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So registrieren Sie sich bei uns

  • Für bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser, die regelmäßig bei der Bauaufsicht des Oberbergischen Kreises Bauanträge einreichen, empfehlen wir die Einrichtung eines sogenannten Benutzerzugangs
  • Für die Registrierung schicken Sie eine E-Mail an gekos@obk.de
  • In der E-Mail müssen lediglich Ihr Name, ggf. Bürobezeichnung, Anschrift und ein Nachweis Ihrer Bauvorlageberechtigung enthalten sein
  • Sobald Ihre Zugangsdaten vorliegen, erhalten Sie eine Benachrichtigung und können das Online-Portal nutzen
  • Außerdem besteht die Möglichkeit Bauanträge durch die Nutzung eines BundID-Kontos online zu stellen. Hinweise zur Registrierung und weitere Informationen zur Kontoerstellung finden Sie auf der Internetseite der BundID

Antragsstellung mit der BundID:

Vorteile:

  • Einfache Anbindung aller Verfahrensbeteiligten z.B. Ihren Entwurfsverfasser
  • Übernahme aller Stammdaten aus Ihrer BundID

Empfohlen für alle Bürger/-innen mit einer BundID.

 

Antragsstellung mit einem Benutzerkonto für Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser:

Vorteile:

  • Schnelle Übersicht über alle digital gestellten Anträge
  • Kommunikationsplattform mit allen aktuellen Informationen aller Verfahrensbeteiligter
  • Beschleunigte Antragsstellung mit Ausfüllhilfen – u.a. durch Übernahme aller Stammdaten aus Ihrem Benutzerkonto

Nachteil:

  • Einmalige Registrierung erforderlich (siehe Hinweise)

Empfohlen für alle Entwurfsverfasser, welche regelmäßig Anträge einreichen.

 

Antragsstellung ohne Registrierung:

Vorteile:

  • Niederschwelligster Zugang zum digitalen Baugenehmigungsverfahren

Nachteile:

  • Zugang ist beschränkt auf den gestellten Antrag und Antragsteller
  • Keine direkte Anbindung des Entwurfsverfassers bzw. der Entwurfsverfasserin. Die Kommunikation läuft ausschließlich über den Zugang des Antragstellers

Empfohlen für alle Bürgerinnen und Bürger die einmalig einen Antrag stellen wollen und auch nicht zwingend einen Entwurfsverfasser oder eine Entwurfsverfasserin benötigen (z. B. Errichtung eines Carports).

Nachdem Ihr Antrag über eines der o. g. Verfahren an uns übermittelt wurde, erhält er ein Aktenzeichen und wird zur Prüfung an den zuständigen Sachbearbeiter verteilt.

Nunmehr wird die Bauherrschaft via Postweg über das Aktenzeichen sowie die Zugangsdaten informiert und auch der Entwurfsverfasser oder die Entwurfsverfasserin wird dem Aktenzeichen zugeordnet. 

Spätestens nach 14 Tagen sollten Sie per E-Mail über den Upload eines Schreibens zum Stand Ihres Verfahrens informiert werden. Aus Datenschutzgründen sind die von uns erstellten Schreiben nur auf dem Online-Portal einzusehen.

Über Ihre Zugangsdaten können Sie jederzeit auf das Online-Portal zugreifen und eventuell nachgeforderte Unterlagen auch unabhängig von unseren Öffnungszeiten an uns übermitteln.

Bitte beachten Sie, dass im digitalen Antragsverfahren lediglich die Postwege verkürzt werden. Die Verfahrenslaufzeiten sind allerdings in einem großen Maße von der Vollständigkeit sowie der Qualität der vorgelegten Unterlagen abhängig. Es gilt also, je sorgfältiger ein Bauantrag vorbereitet wurde, umso geringer fällt die Bearbeitungszeit bei der Bauaufsichtsbehörde aus.

Wenn Sie Fragen zum digitalen Bauantrag haben, stehen wir Ihnen unter:

gekos@obk.de

gerne zur Verfügung.

Wenn Sie Fragen zum Baugenehmigungsverfahren haben, stehen Ihnen die folgenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung:

 

Abteilungsleitung

Herr Bernhard Baumann

Telefon: 02261 88-6525

Telefax: 02261 88-972-6525

E-Mail: bernhard.baumann@obk.de

Zimmer: 05-09

 

Stadt Bergneustadt

Frau Maria Alimoradi

Telefon: 02261 88-6519

Telefax: 02261 88-972-6519

E-Mail: maria.alimoradi@obk.de

Zimmer: 05-11

 

Gemeinde Engelskirchen, Gemarkung Ründeroth

Herr Joachim Renkawitz

Telefon: 02261 88-6520

Telefax: 02261 88-972-6520

E-Mail: joachim.renkawitz@obk.de

Zimmer: 05-16

 

Gemeinde Engelskirchen, Gemarkungen Ober- und Unterengelskirchen

Frau Vanessa Solbach

Telefon: 02261 88-6522

Telefax: 02261 88-972-6522

E-Mail: vanessa.solbach@obk.de

Zimmer: 05-05

 

Stadt Hückeswagen

NN

Telefon: 02261 88-6507

Telefax: 02261 88-972-6507

E-Mail: NN

Zimmer: 05-11

 

Gemeinde Lindlar

Herr Ingo Marter

Telefon: 02261 88-6541

Telefax: 02261 88-972-6541

E-Mail: ingo.marter@obk.de

Zimmer: 05-05

 

Gemeinde Marienheide

Herr André Bellingen

Telefon: 02261 88-6538

Telefax: 02261 88-972-6538

E-Mail: andre.bellingen@obk.de

Zimmer: 05-10

 

Gemeinde Morsbach

Frau Mareike Klüver

Telefon: 02261 88-6529

Telefax: 02261 88-972-6529

E-Mail: mareike.kluever@obk.de

Zimmer: 05-11

 

Gemeinde Nümbrecht

NN

Telefon: 02261 88-6593

Telefax: 02261 88-972-6593

E-Mail: NN

Zimmer: 05-04

 

Gemeinde Reichshof

Frau Sabrina Assmann

Telefon: 02261 88-6527

Telefax: 02261 88-972-6527

E-Mail: sabrina.assmann@obk.de

Zimmer: 05-04

 

Stadt Waldbröl

Herr Uwe Klein

Telefon: 02261 88-6528

Telefax: 02261 88-972-6528

E-Mail: uwe.klein@obk.de

Zimmer: 05-07

Die Gebühren unterscheiden sich nicht von denen für das analoge Bauantragsverfahren.

Die Höhe hängt vom Einzelfall ab und kann sich auch durch Zu- und Abschläge verändern, beträgt jedoch mindestens 50 €. Sie hängt u. a. von den Herstellungskosten Ihres Bauvorhabens ab.

Baulasten, Befreiungen, Abweichungen und anderes werden gesondert berechnet.

Die Gebühr wird auf Basis der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ggfls. in Verbindung mit der Dienstanweisung des Oberbergischen Kreises über die Erhebung von Gebühren in baurechtlichen Angelegenheiten errechnet.